Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-395
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Sachverhalt:
*** Die hier verfasste Vorlage wurde erstmals am 08.01.2021 veröffentlicht und laufend angepasst. Nachfolgende Ausführungen über den Haushaltsplan 2021 haben den Stand vom 12.02.2021. Die dieser Vorlage angehängten Anlagen haben ebenfalls den Stand vom 12.02.2021 und dokumentieren den Änderungsverlauf vom 08.01.2021 bis zum 12.02.2021.
Des Weiteren werden/wurden die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter regelmäßig darüber informiert, wenn eine Änderung stattgefunden hat und wo diese einzusehen ist/waren. ***
Zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden die Haushaltsansätze für das Jahr 2021 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2020 – 2024.
Es handelt sich um den zweiten Haushaltsplan nach doppischer Buchführung in Konten („Doppik“). Die Vergleichbarkeit der jeweiligen Ansätze aus früheren Jahren zu den in diesem Haushaltsplan dargestellten ist wegen der unterschiedlichen Buchführungssystematiken nicht vollständig gegeben, so dass auf eine Darstellung des Jahres 2019 gemäß § 1 Abs. 5 GemHVO Doppik verzichtet wird. Für 2021 kann erstmals wieder eine Vergleichbarkeit zu 2020 stattfinden.
Die Zuordnung der Ansätze zu den Ausschüssen erfolgt über die verwaltungsinterne Zuordnung zu den Fachbereichen bzw. Sachgebieten, die wiederum für die Regelbearbeitung oder die Projekte federführend sind.
Für jeden Fachausschuss steht ein eigener Anhang zur Verfügung, sowie eine Gesamtzusammenstellung. Zur besseren Lesbarkeit sind die Seitenzahlen in jedem Anhang neu nummeriert. In den Sitzungen bietet es sich an, im jeweiligen Fach-Teil zu verbleiben.
Für die Stadtvertreter*Innen empfiehlt es sich, die Vorlage nicht über das
Sitzungssystem „Allris“ aufzurufen, sondern über die Webseite der Stadt Barmstedt.
Von dort aus können die Anlagen einzeln aufgerufen werden.
Zur Verfügung gestellt wird weiterhin eine Liste der jeweiligen Investitionsprojekte für die Fachausschüsse sowie eine Gesamtliste.
Ergebnisplan:
Der Haushalt 2021 ist defizitär. Den Planerträgen in Höhe von 22.680.900 € stehen
Planaufwendungen in Höhe von 29.528.900 € gegenüber. Der Plan-Fehlbetrag beträgt damit 6.847.900 €. Er stellt den Unterschied zwischen Plan – Erträgen und Plan – Aufwendungen
dar. In der Haushaltsplanung 2020 lag der Fehlbetrag bei 5.602.300 €
Der Zuwachs erklärt sich wie folgt:
Personal ab 2020 Konten 50 + 51)
2020 | +/- zu 2019 | 2021 | +/- zu 2020 |
6.476.600,00 € | 210.800,00 € | 7.244.000,00 € | 767.400,00 € |
Es spiegeln sich sowohl die Tariferhöhung, die Besoldungsanpassung und die bereits
beschlossene Stellenmehrung wider.
Bau- und Grundstücksunterunterhalt ab 2020 Konto 521 / 522
2020 | +/- zu 2019 | 2021 | +/- zu 2020 |
2.921.900,00 € | 1.678.000,00 € | 2.423.000,00 € | - 498.900,00 € |
Ein großer Teil des hohen Niveaus beruht darauf, dass schon in den letzten kameralen Jahren große Beträge in Form von Haushaltsresten neben den Ansätzen vorhanden waren, die Kraft Gesetzes ergebniswirksam übertragbar waren und wegen der personellen Situation auch übernommen wurden, um Handlungsfähigkeit zu gewinnen. Die Bildung von Haushaltsresten ist zwar auch in der Doppik möglich, jedoch werden diese erst dann ergebniswirksam, wenn sie in Anspruch genommen werden. Nachdem dies alleine schon aus Gründen der Liquiditätsplanung Probleme bereiten kann, ist davon nur sehr restriktiv Gebrauch zu machen. Insbesondere sind zum weitergehenden Erhalt der Handlungsfähigkeit und um die Projekte nicht zu gefährden die bisherigen Haushaltsreste neu zu veranschlagen bzw. nicht zu bilden. Der neue Handlungsbedarf bleibt aber auf einem sehr hohen Niveau, an den städtischen Liegenschaften gibt es viel zu tun. Insbesondere die Energieeffizienz und die Arbeitssicherheitsmaßgaben erfordern kostenintensivere Maßnahmen. Insbesondere bei der Energieeffizienz ist in späteren Jahren mit einer Kompensation der Aufwendungen durch Einsparungen zu rechnen.
Zuweisungen und Zuschüsse ab 2020 Konto 53
2020 | +/- zu 2019 | 2021 | +/- zu 2020 |
4.273.800,00 € | 1.614.500,00 € | 6.645.400,00 € | 2.371.600,00 € |
Hier sind im Wesentlichen die Ausgabe- und Aufwandsbedarfe für die Kinderbetreuung
veranschlagt. Der starke Anwuchs dieses Postens lässt sich durch die beschlossene KiTa Reform begründen.
Kreisumlage
2020 | +/- zu 2019 | 2021 | +/- zu 2020 |
4.501.100,00 € | 215.700,00 € | 4.339.300,00 € | - 161.800,00 € |
Die Kreisumlage beträgt nach geltender Beschlusslage 35,25% und ist somit um 2%-Punkte gegenüber dem Vorjahr gesunken. Daraus ergibt sich zwar eine niedrigere Umlage als im Vorjahr. Nachdem der Kreis Pinneberg weiterhin einen der höchsten Umlagesätze des Landes erhebt, gleichzeitig erneut Überschüsse erwartet, die eine noch niedrigere Kreisumlage rechtfertigen würden, wird bei endgültiger Festsetzung in einem Nachtragshaushalt die Einlegung bzw. Fortführung von Rechtsmitteln geprüft.
Die Steuereinnahmen wurden konservativ nach den durchschnittlichen Ist-Werten geplant, bereinigt um evtl. Einmaleinflüsse. Bei der Gewerbesteuer sind die bekannten Unwägbarkeiten aufgrund evtl. Steuerrückforderungen aus früheren Jahren möglichst berücksichtigt. Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Steuereinnahmen für 2021 geringer bzw. ähnlich ausfallen wie in 2020. Die Tendenz hierzu ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes eher sinkend.
Steueranteile / FAG Leistungen
EKSt Anteil
2020 | +/- zu 2019 | 2021 | +/- zu 2020 |
5.078.600,00 € | 113.800,00 € | 4.744.000,00 € | - 334.600,00 € |
Die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer Umsatzsteuer werden nach Einschätzung des Haushaltserlasses 2021 geringer ausfallen. Ursache ist die in 2020 eingebrochene Konjunkturlage und das daraus resultierende geminderte Einkommensniveau. Auch die minimal gesunkene Einwohnerzahl führt zu einem geringeren Anteil beim Einkommensteueranteil
USt Anteil
2020 | +/- zu 2019 | 2021 | +/- zu 2020 |
391.000,00 € | 7.000,00 € | 447.000,00 € | 56.000,00 € |
Die Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer werden nach Einschätzung des Haushaltserlasses 2021 geringer ausfallen. Ursache ist die in 2020 eingebrochene Konjunkturlage und das daraus resultierende geminderte Einkommensniveau. Für den Umsatzsteueranteil macht die Stadt jedoch ein plus in Höhe von 56.000,00 € zum Vorjahr.
Schlüsselzuweisung
2020 | +/- zu 2019 | 2021 | +/- zu 2020 |
3.258.900,00 € | 39.900,00 € | 3.162.600,00 € | - 96.300,00 € |
Zuw. Zentralorte
2020 | +/- zu 2019 | 2021 | +/- zu 2020 |
850.200,00 € | 28.800,00 € | 824.200,00 € | - 26.000,00 € |
Familienleistungsausgleich
2020 | +/- zu 2019 | 2021 | +/- zu 2020 |
488.000,00 € | 62.300,00 € | 469.900,00 € | - 18.100,00 € |
Der Familienleistungsausgleich, der nach jetzigem Verhandlungsstand über 2021 hinaus
erhalten bleibt, sinkt nur unwesentlich.
Abschreibung der Wirtschaftsgüter
2020 | +/- zu 2019 | 2021 | +/- zu 2020 |
1.528.800,00 € | ------- | 2.356.400,00 € | 827.600,00 € |
In 2021 steht die Inbetriebnahme vielerlei derzeit noch in Ausführung befindlicher Projekte an.
Die Auflistung ist nicht abschließend.
Schlussbemerkung zum Ergebnisplan:
Abschließend ist erneut darauf Aufmerksam zu machen, dass die Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung fortgesetzt werden müssen, vielmehr noch zu intensivieren sind. Entscheidungen dazu können aber nicht nur die bekannten Einsparszenarien zum Inhalte haben, sonst entstehen die bekannten Missverhältnisse, die letztlich noch mehr Aufwand erfordern.
Investiv- und Finanzierungsplan:
Bis auf die Abschreibungen und Auflösungen finden sich die Ansätze des Ergebnisplanes auch im Finanzplan wieder, da durch sie in der Regel Aus- und Einzahlungen verursacht werden.
Dem Entwurf beigefügt sind die Listen mit den Investitionsmaßnahmen. Die Themen, die in Investitionsprojekte fließen, sind ähnlich gelagert zu den letzten Jahren. Beispielhaft seien hier die Kindertagesstätten, die Digitalisierung der Schulen, Beschaffungen / Baumaßnahmen im Feuerwehrbereich oder Sportplatz Heederbrook zu nennen.
Den Einzahlungen in Höhe von 21.426.400 € stehen Auszahlungen in Höhe von 26.837.500
€ gegenüber. Mit 11.042.100 € stellt die Kreditaufnahme den größten Teil der Einzahlungen
dar. Diese kann in eine 25-jährige Finanzierung über ca. 3.686.100 € und eine
30- oder 40-jährige Finanzierung mit ca. 7.356.000 € aufgeteilt werden.
Der Betrag, um den die Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit überwiegen (3.879.700 €), stellt die Tilgungsleistungen dar. Diese dürfen nicht durch neue Kreditaufnahmen finanziert werden.
Der Gesamtbetrag der Stellen beträgt gemäß bereits beschlossenem Stellenplan 98,63.
Als Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist ein Betrag in Höhe von
6.000.000 € vorgesehen.
Der Betrag für über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen wird mit
20.000 € in gleicher Höhe der letzten Jahre vorgeschlagen.
Weitere Tabellen und Informationen werden im Vorbericht zur Verfügung gestellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und
Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bau- und
Umweltausschuss, der Ausschuss für Jugend und Soziales, der Ausschuss für Kultur,
Schule und Sport sowie der Hauptausschuss. Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt
- die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2021 und
- das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024
gemäß der Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024
Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Vorlage
Anlage/n:
diverse
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