Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-380
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Sachverhalt:
Die Einnahme- und Ausgaberechnung für die Kameradschaftskasse ist gemäß § 2a Absatz 5 Brandschutzgesetz (BrSchG) nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres aufzustellen. Über die Einnahme- und Ausgaberechnung beschließt die Mitgliederversammlung. Die Einnahme- und Ausgaberechnung ist der Stadtvertretung vorzulegen.
Die Einnahme- und Ausgaberechnung ist auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt am 07.02.2020 beschlossen worden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung nimmt die Einnahme- und Ausgaberechnungen für das Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
gez. Lichy
Anlage/n:
Einnahme- und Ausgaberechnung für das Jahr 2019 der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | _Einnahme- u. Ausgaberechnung FF Barmstedt 2019 (70 KB) |
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Fax: 04123 681-260
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