Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-362
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Sachverhalt:
Im September hat sich der „Freundeskreis der Kunst & Kultur Barmstedt“ zur Förderung der Kunst und Kultur sowie der Kinder- und Jugendhilfe (siehe § 2 der Vereinssatzung) gegründet. Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Verein mit einer Mitgliedschaft bei seiner Vereinsarbeit zu unterstützen.
Das Finanzamt hat die Gemeinnützigkeit des Vereines in Aussicht gestellt. Die Eintragung im Vereinsregister durch das Amtsgericht Pinneberg ist angemeldet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist gem. § 1a Abs. 3 Nr. 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt
Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, die Aufnahme der Stadt Barmstedt in den Freundeskreis der Kunst & Kultur Barmstedt e.V. zum 01.01.2021 zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag auf Aufnahme zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 60,- € im Jahr. Die Mittel werden bei der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt.
Anlage/n:
- Protokoll Gründungsversammlung 21.09.2020
- Satzung 21.09.2020
- Antrag auf Aufnahme (Beitrittserklärung)
gez. Werner
Fachbereichsleitung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Protokoll Gründungsversammlun 21.09.2020 (745 KB) | ||||
2 | Satzung 21.09.2020 (723 KB) | ||||
3 | Antrag auf Aufnahme (Beitrittserklärung) (389 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de