Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-352  

Betreff: Vorlage des Geschäftsberichtes 2019 der Stadtwerke Barmstedt, Feststellung der Bilanz, Gewinnverwendung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Timm, Rickmer
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
25.11.2020 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der erstellte Jahresabschluss 2019 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ehler, Ermer & Partner geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Die festgestellte Bilanzsumme beträgt 45.412.792,05 €.

Das Ergebnis des Eigenbetriebes Stadtwerke Barmstedt für 2019 beträgt nach Steuern 271.844,62 €.

Stellungnahme der Stadtwerke

In der beigefügten Bilanz und GuV sind in der bekannten Weise die Zahlen und Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2019 dargestellt. Im Abschlussgespräch am 11. November 2020 wurden die Abschlüsse der Stadtwerke Barmstedt und der Stadtwerke Barmstedt Extra GmbH durch die Prüfungsgesellschaft erläutert.

Die Erfolgslage der Stadtwerke Barmstedt 2019 stellt sich wie folgt dar:

 

Aus der vorstehenden Übersicht wird deutlich, dass das bereinigte Jahresergebnis 2019 von 1.811,97 € eigentlich keine Gewinnausschüttung der Stadtwerke Barmstedt zulässt, auch wenn formal ein Handelsbilanzgewinn von 271.844,62 € ausgewiesen wird. Im Jahresabschluss 2019 wirkten sich insbesondere Belastungen aus noch laufenden Gerichtsverfahren aus. Allerdings wurde bereits im Dezember 2019 eine Vorabausschüttung von 100.000,00 € auf den Plangewinn 2019 (300.000,00 €) an die Stadt Barmstedt vorgenommen. Die Werkleitung schlägt daher vor, es bei dieser Vorabausschüttung von 100.000,00 € zu belassen und den verbleibenden Handelsbilanzgewinn von 171.844,62 € zur Stärkung des Eigenkapitals in die allgemeine Rücklage einzustellen. Die auf die Vorabausschüttung bereits gezahlte Kapitalertragsteuer würde auch im Falle einer Rückerstattung der Vorabausschüttung durch die Stadt Barmstedt nicht vom Finanzamt erstattet werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Stadtvertretung wird vorgeschlagen:

 

  1. Die Bilanz 2019 der Stadtwerke Barmstedt wird mit einer Bilanzsumme von 45.412.792,05 € festgestellt.

 

  1. Der ausgewiesene Gewinn von 271.844,62 € ist wie folgt zu verwenden:

 

100.000,00 € zur Abführung an den Haushalt der Stadt Barmstedt

171.844,62 € zur Einstellung in die allgemeine Rücklage des Eigenbetriebes

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Stadtvertetung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Geschäftsbericht 2019 der Stadtwerke Barmstedt.

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner