Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-351
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Sachverhalt:
Im Jahr 2020 führte die Corona-Pandemie zu sinkenden Handelspreisen für Erdgas. Diese Entwicklung konnten wir bei den Beschaffungsvorgängen für 2021, die seit Beginn der Krise von uns getätigt wurden, zu unseren Gunsten ausnutzen. Der durchschnittliche Bezugsaufwand für 2021 hat sich hierdurch gegenüber dem Jahr 2020 verringert.
Ein gegenläufiger Effekt ergibt sich dagegen aus den gegenüber 2020 um 7 % gestiegenen Netzentgelten in Barmstedt. Die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erforderlichen Ersatzinvestitionen in das Gasnetz führten zu gestiegenen Investitionskosten, die in die Netzentgelte einzuberechnen waren.
Da sich der rückläufige Bezugspreis und der Anstieg der Netzentgelte nahezu ausgleichen, bleiben die Versorgungspreise in der Grundversorgung 2021 gegenüber 2020 unverändert.
Allerdings wird ab dem Jahr 2021 eine CO2-Abgabe die Verbraucher zusätzlich belasten. Ziel dieser Abgabe ist es, die aus diesen Emissionen resultierenden negativen Auswirkungen - insbesondere die globale Erwärmung und die Versauerung der Meere - mithilfe eines höheren CO2-Preises zu verringern. Den Verbrauchern und Unternehmen sollen die Kosten für die verursachten Klimafolgen durch ein deutliches Preissignal mitgeteilt werden und bei diesen zu geringeren Verbräuchen führen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Stabilisierung des Kohlenstoffdioxidgehalts in der Erdatmosphäre geleistet werden.
Die Kosten für den von uns ab 2021 zu tätigenden Erwerb von CO2-Zertifikaten fließen künftig als weitere Komponente - zusätzlich zur weiterhin zu zahlenden Energiesteuer von 0,55 Ct/kWh - in die Abrechnung unserer Erdgaslieferung ein. Der Handels-Startpreis 2021 von 25 Euro/Tonne (geplanter Wert, vorbehaltlich der endgültigen noch zu erlassenden Verordnungen) entspricht einem Aufschlag auf den Gaspreis von 0,455 Ct/kWh (netto) bzw. 0,541 Ct/kWh (brutto). Der Handelspreis für Zertifikate wirkt wie eine Steuer und soll in Jahressstufen bis 2025 zunächst auf 55 Euro/Tonne klettern.
Stellungnahme der Stadtwerke
Eine Anpassung der Preise in der Grundversorgung in Barmstedt für 2021 ist aufgrund der geschilderten Lage nicht erforderlich. Eine Preisübersicht der Jahre 2019 bis 2021 finden Sie in der Anlage.
Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Gasabnehmer ab 2021 voraussichtlich mit der CO2-Abgabe belastet werden, die der erwarteten Klimaerwärmung entgegenwirken soll.
Kunden, die Ihre Energiekosten noch weiter reduzieren möchten, unterstützen wir mit unserem Angebot zur Energieberatung (Details unter: www.stadtwerke-barmstedt.de/service/energie-sparen/energieberatung oder in unserem Kundenzentrum).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretuntg
Anlage/n:
Anlage 1 - Preisübersicht Erdgas – Grundversorgung 2019-2021
Anlage 2 - Auswirkungen der Preisanhebungen auf Grundversorgung und Sonderverträge Gas in Barmstedt zum 01.02.2021
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage_Grundversorgung Gas Konditionen ab 01.02.2021 (185 KB) | |||
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2 | Anlage 2_Auswirkung der Preisanhebung Gas Werke ab 01 02 2021 (429 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76