Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-341
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Sachverhalt:
Der Wendepunkt hat per Schreiben vom 23.06.2020 den Tätigkeitsbericht 2019, mit dem Vorschlag die Arbeit des Wendepunktes dem Sozialausschuss persönlich vorzustellen, vorgelegt. Des Weiteren beinhaltete dieses Schreiben einen Antrag auf Bezuschussung der Arbeit für 2021. Coronabedingt wird in diesem Jahr auf eine persönliche Vorstellung verzichtet.
Per Mail vom 12.11.2020 wurde ein konkreterer Antrag für eine Bezuschussung der Arbeit in 2021 in Höhe von 5.000€ vorgelegt. Der Antrag liegt dieser Vorlage bei.
Neben diversen Spenden wird der Bereich der Gewaltprävention durch den Kreis Pinneberg finanziert und somit über die Kreisumlage auch durch die Stadt Barmstedt. Durch diese Förderung werden bisher schon Präventionsmaßnahmen durch den Wendepunkt an den Barmstedter Schulen durchgeführt.
An den Schulen gibt es Präventionskoordinatoren/innen, die zusammen mit der Schulsozialarbeit auch für die Präventionsarbeit zuständig sind.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, einen Betrag in den Haushalt 2021 aufzunehmen, der für weitergehende Maßnahmen des Wendepunktes zur Verfügung steht. Diese sollten jedoch von den Schulen angefordert werden, so dass die Verwaltung der bereit gestellten Mittel durch die Stadt Barmstedt erfolgt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist gem. § 1d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Jugend und Soziales. .
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt beschließt…
a) dem Wendepunkt eine Förderung in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung zu stellen.
oder
b) für 2021 einen Betrag zur zusätzlichen Gewaltprävention in Höhe von 5.000 € in den Haushalt aufzunehmen. Der Bedarf der zusätzlichen Kurse wird jedoch durch die örtlichen Schulen in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit bestimmt.
oder
c) für den Haushalt 2021 keine weiteren Mittel zur Gewaltprävention entsprechend des Antrags des Wendepunktes zur Verfügung zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im derzeitigen Haushaltsentwurf sind noch keine Mittel für diesen Förderantrag aufgenommen, dies muss bei entsprechender Beschlussfassung noch erfolgen..
Anlage/n:
Zuschussantrag 2021, Wendepunkt
Preisliste Prävention, Stand 01/2020
gez. Lichy
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag_Barmstedt_2021 (1534 KB) | ||||
2 | Preisliste Prävention ab 01.2020 (180 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de