Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-338
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Bokel hat bereits in ihrer Sitzung am 12.12.2019 aus Gründen der Verkehrssicherheit im Bereich Voßbarg eine Sonderzahlung genehmigt.
Eine weitere Sonderzahlung von 50.000 € wird nunmehr notwendig, um den Investionsstau im Bereich der Straßenunterhaltung insgesamt zu beseitigen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 Abs. 1b der Hauptsatzung der Gemeinde der Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Es wird einer überplanmäßigen Ausgabe von 50.000 € in Form einer Sonderzahlung an den Wegeunterhaltungsverband zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bei dem Produktkonto 12/541010.531300 als überplanmäßige Ausgabe bereitzustellen.
Eine Deckung ist gewährleistet über Gewerbesteuermehreinnahmen bei Produktkonten 12/611010.401300.
gez Werner
Leitender Verwaltungsbeamter
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | WUV Pinneberg; Kontostand zum Abschlus der Arbeiten 2020 (93 KB) |
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