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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-331  

Betreff: 2. Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Hörnerkirchen zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Werner, Sven
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
01.12.2020 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das Gemeindeprüfungsamt hat mit Bericht vom 22.01.2020 festgestellt, dass der zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Hörnerkirchen beschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag vom 15.11.2006 sowie der 1. Nachtrag vom 07.12.2016 die Umlage für Kommunit, die sämtliche Dienstleistungen im IT-Bereich der Verwaltung übernehmen, nicht beinhaltet. Dadurch hat die Stadt Barmstedt zurzeit erhebliche Mehrbelastungen, die eigentlich anteilig vom Amt Hörnerkirchen mit zu finanzieren wären.

 

Aus diesem Grund wurde der Amtsausschuss frühzeitig nach Feststellung dieser Tatsache informiert. Dieser signalisierte, dass einem zweiten Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag nichts entgegenstehen würde. Dieser Nachtrag kann nach damaligem Meinungsbild rückwirkend zum 1.1.2019 geschlossen werden.

 

Es wird ausdrücklich noch einmal darauf hingewiesen, dass die Personal- und Sachkosten, die im Rahmen der Schul-IT anfallen, durch den separaten öffentlich-rechtlichen Vertrag, der dafür noch zu schließen ist, abgerechnet werden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der 2. Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Hörnerkirchen vom 15.11.2006 wird beschlossen.

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

Der 2. Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Hörnerkirchen vom 15.11.2006 wird beschlossen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch den 2. Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 15.11.2006 fallen jährliche Erträge in Höhe von geschätzt:

2019 ca. 64.000

2020 ca. 70.000

ab 2021 = 80.000 an.

 

Diese mindern die Aufwendungen der Stadt Barmstedt für die von dort zu leistende Kommunit – Umlage.

 

 

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Anlage/n:


- Verlängerung Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen, Vertragsentwurf - 2. Nachtrag - 1. Entwurf

 

 

 

Gez Werner.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verlängerung Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen, Vertragsentwurf - 2. Nachtrag - 1. Entwurf (138 KB)      

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Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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