Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-322
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Sachverhalt:
Im Zuge eines Interessenbekundungsverfahrens für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ 2020 wurde die Sporthalle der Grundschule Hörnerkirchen zunächst unverbindlich mit folgenden Maßnahmen angemeldet: Sanierung des Daches, des Sportbodens und der Heizung.
Die Kosten wurden mit 950.000,- € angegeben, die maximale Förderquote liegt bei 45 %.
Für die Anmeldung zum Programm ist ein Beschluss des Amtsausschusses zwingend erforderlich. Da die Meldefrist am 30.10.2020 endete, ist eine nachträgliche Einreichung des erforderlichen Beschluss des Amtsausschusses jedoch möglich.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Schul –und Sportausschuss Amt Hörnerkirchen.
Abschließend zuständig ist der Amtsausschuss.
Beschlussvorschlag:
Die Anmeldung der Sporthalle Hörnerkirchen zum Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ 2020 wird nachträglich beschlossen.
In Falle eines positiven Bescheides wird die Verwaltung beauftragt, die Fördergelder einzufordern und die Maßnahme in den Jahren 2021 / 2022 umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel für die Jahre 2021 /2022 950.000,- €, davon Fördermittel 427.500,- €.
Anlage/n:
Förderantrag
gez.
Dieckmann, Leitung FB
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
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