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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-319  

Betreff: Wirtschaftspläne 2021 der Kindertagesstätten Küsterkoppel und Kirchenstraße
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
30.11.2020 
Sitzung des Sozialausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
03.12.2020 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Ev.- Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf hat per Mail vom 30.09.2020 die Haushaltsentwürfe der Kita Kirchenstraße sowie der Kita Küsterkoppel für das Haushaltsjahr 2021 übermittelt. Die Beschlussfassungen zu den Haushaltsentwürfen erfolgte im Beirat am 29.09.2020.

 

Für die gemeindliche Haushaltsplanung werden die voraussichtlich anfallenden Kosten entsprechend der derzeitigen Kita-Belegung verteilt. Aus Mitteln der Gemeinden sind die Positionen „Zuschuss Land / Kreis“ sowie „Zuschuss der Kommune“ einzuplanen.

 

Die Vorauszahlungen werden an Hand der Belegungsmonate 2019 auf die Gemeinden verteilt. Eine tatsächliche Abrechnung der entsprechenden Kosten erfolgt nach Vorlage der Jahresrechnung 2021.

 

Für die Kita Kirchenstraße entfällt ein gemeindlicher Anteil in Höhe von 72.760,16 €. Der Anteil für die Kita Küsterkoppel beträgt 312.183,16 €, so dass für 2021 insgesamt 385.000,00 € im Haushalt bereitgestellt werden müssen.

 

Den geplanten Ausgaben stehen zufließende Mittel des Landes sowie der Wohnsitzkommunen in Höhe von ca. 354.700,00 € gegenüber.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig sind gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss / Sozialausschuss

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss / Sozialausschuss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen nimmt die Haushaltspläne 2021 für die Kindertagesstätten Kirchenstraße und Küsterkoppel zur Kenntnis und stellt Haushaltsmittel in Höhe von 385.000,00 € zur Verfügung.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf 2021 sind Mittel in Höhe von 385.000,00 € eingestellt.

 

gez. Lichy

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Haushaltsplan 2021, Kita Kirchenstraße

Haushaltsplan 2021, Kita Küsterkoppel

Haushaltsplanung 2021, Aufteilung des Defizites

Haushaltsplanung 2021, Aufteilung der Förderung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HH-Plan 2021 Kita Kirchenstr (272 KB)      
Anlage 2 2 HH-Plan 2021 Kita Küsterkoppel (337 KB)      
Anlage 3 3 Haushaltsplanung 2021 - Aufteilung des Defizites (206 KB)      
Anlage 4 4 Haushaltsplanung 2021 - Aufteilung der Zuschuesse (207 KB)      

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