Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-318
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Sachverhalt:
Der Ev.- Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf hat per Mail vom 30.09.2020 die Haushaltsentwürfe der Kita Kirchenstraße sowie der Kita Küsterkoppel für das Haushaltsjahr 2021 übermittelt. Die Beschlussfassungen zu den Haushaltsentwürfen erfolgte im Beirat am 29.09.2020.
Für die gemeindliche Haushaltsplanung werden die voraussichtlich anfallenden Kosten entsprechend der derzeitigen Kita-Belegung verteilt. Aus Mitteln der Gemeinden sind die Positionen „Zuschuss Land / Kreis“ sowie „Zuschuss der Kommune“ einzuplanen.
Die Vorauszahlungen werden an Hand der Belegungsmonate 2019 auf die Gemeinden verteilt. Eine tatsächliche Abrechnung der entsprechenden Kosten erfolgt nach Vorlage der Jahresrechnung 2021.
Für die Kita Kirchenstraße entfällt ein gemeindlicher Anteil in Höhe von 71.374,25 €. Der Anteil für die Kita Küsterkoppel beträgt 93.821,00 €, so dass für 2021 insgesamt 165.300,00 € im Haushalt bereitgestellt werden müssen.
Den geplanten Ausgaben stehen zufließende Mittel des Landes sowie der Wohnsitzkommunen in Höhe von ca. 149.400,00 € gegenüber.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Bokel
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Bokel empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bokel nimmt die Haushaltspläne 2021 für die Kindertagesstätten Kirchenstraße und Küsterkoppel zur Kenntnis und stellt Haushaltsmittel in Höhe von 165.300,00 € zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsentwurf 2021 sind Mittel in Höhe von 165.300,00 € eingestellt.
gez. Lichy
Anlage/n:
Haushaltsplan 2021, Kita Kirchenstraße
Haushaltsplan 2021, Kita Küsterkoppel
Haushaltsplanung 2021, Aufteilung des Defizites
Haushaltsplanung 2021, Aufteilung der Förderung
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