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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-313  

Betreff: Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
12.11.2020 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2021 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht. 

 

Ergebnishaushalt  

 

Der Ergebnishaushaltsplan weist im Haushaltsjahr 2021 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 145.000 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 1.849.500 EUR und der der Aufwendungen auf 1.994.500 EUR festgesetzt.

 

Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen haben seit dem 01. Januar 2008 mit öffentlich-rechtlichem Vertrag die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vereinbart. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amt Hörnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der für die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. Für 2021 wurde die zu leistende Vorauszahlung mit 739.200 EUR geplant. Die Vorauszahlungen für 2020 beliefen sich auf 750.000 EUR. Die endgültige Abrechnung für das Haushaltsjahr 2020 kann erst mit dem Jahresabschluss erstellt werden. Darüber hinaus ist eine rückwirkende anteilige Kostenerstattung der KommunIT-Umlage in Höhe von 22 % für die Jahre 2019 und 2020 an die Stadt Barmstedt 134.200 EUR (22% von 609.940,94 EUR) im Haushalt des Amtes Hörnerkirchen veranschlagt.  Ab dem Haushaltsjahr 2021 beläuft sich dieser Betrag auf 84.700 EUR (22 % von 385.000 EUR) jährlich, sodass sich für 2021 ein Haushaltsansatz in Höhe von insgesamt 218.900 EUR ergibt.

 

Die eigenen Personalausgaben des Amtes Hörnerkirchen belaufen sich auf insgesamt 175.700 EUR (Vorjahr 2020 = 162.900 EUR). Die Personalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im Haushaltsjahr 2021 sind die Tariferhöhungen in Höhe von 3 % eingeplant. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beläuft sich auf 2,83 Stellen. 

 

Die Umlage für die Grundschule Hörnerkirchen wird auf 302.800 EUR (2020 = 422.100 EUR) festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:  

 

 

Bokel        35.173,74 EUR

Brande-Hörnerkirchen          140.694,95 EUR 

Osterhorn        27.527,27 EUR 

Westerhorn    99.404,04 EUR

 

Summe      302.800,00 EUR 

 

Mit der Schulumlage werden die nicht gedeckten Teilaufwendungen inkl. aller Abschreibungen der Produkte 211010 - Grundschule Hörnerkirchen -, 241010 - Schülerbeförderung -, 243010 - Schulsozialarbeit -  sowie die Zinsen für Kredite, die für schulische Zwecke aufgenommen wurden, finanziert. Die Berechnung der Schulumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt. In den vergangenen Haushaltsjahren wurde die Schulumlage zur Entlastung der Gemeinden um den jeweiligen Anteil einer bestimmten Maßnahme reduziert und durch die liquiden Mittel des Amtes Hörnerkirchen gedeckt. Im Haushaltsjahr 2020 wurde auf die Reduzierung verzichtet, da die Maßnahme zur Fenstererneuerung aus 2019 zusätzlichen Aufwand in Höhe von ca. 91.500 EUR verursacht hat, der aus den liquiden Mitteln des Amts Hörnerkirchen geleistet wurde. Ein Vergleich der geplanten Haushaltsansätze für 2021 mit den aus dem 3. Quartal 2020 hochgerechneten Ist-Zahlen ergibt, dass eine Reduzierung der Schulumlage in Höhe von ca. 145.000 EUR zur Entlastung der Gemeinden gerechtfertigt ist. Da es an einer bestimmten Maßnahme in gleicher Höhe mangelt, wird dieser Betrag pauschal von der Schulumlage in Abzug gebracht.

 

Die Amtsumlage wird vorläufig in Höhe von 1.066.600,00 EUR (2020 = 902.800 EUR) erhoben. Der Umlagesatz beträgt 21,59 %. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich damit im Einzelnen folgende Teilbeträge: 

 

Bokel         165.017,54 EUR

Brande-Hörnerkirchen    417.407,70 EUR

Osterhorn          110.197,35 EUR

Westerhorn       373.977,42 EUR 

 

Summe                       1.066.600,00 EUR

 

Die Berechnung der Amtsumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.

 

 

Finanzhaushalt  

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-,  Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 1.852.600 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 2.140.300 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 257.700 EUR aus.

 

Für Investitionszuweisungen und Zuschüsse im Bereich der Sportförderung sind 2.000 EUR im Haushaltsplan vorgesehen. 

 

In der Grundschule wird die Umsetzung des Medienkonzeptes weiter vorangetrieben. Nachdem in 2020 bereits 44.000 EUR für Baumaßnahmen eingeplant waren, werden diese in 2021 mit Haushaltsmitteln in Höhe von 2.000 EUR fortgeführt. Für die Beschaffung von beweglichen Vermögen zur Umsetzung des Medienkonzeptes sind 35.000 EUR eingeplant.  Es wird mit Zuschüssen in Höhe von 48.700 EUR für das Medienkonzept gerechnet, die bereits in 2020 veranschlagt wurden, aber erst nach Abschluss der Maßnahme abgefordert werden können. Außerdem ist Sanierung des Daches der Sporthalle, des Hallenbodens und der Heizungsanlage geplant. Hierfür sind in 2021 Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR und eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 900.000 EUR veranschlagt.

 

Darüber hinaus sind für weitere Beschaffungen von beweglichem Vermögen 8.500 EUR eingeplant. Davon entfallen 7.500 EUR auf den Bereich des Grundstücks- und Gebäudemanagements und 1.000 EUR auf den Bereich der Hilfen für Asylbewerber.  

 

In 2021 ist eine Netzerweiterung des Breitbandnetzes erforderlich. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 EUR eingeplant, die über die Aufnahme eines rentierlichen Kredites bereitgestellt werden sollen. Die Refinanzierung des geplanten Kredites erfolgt über die Abschreibungen der dadurch geschaffenen Anlagen, die in der Pacht des Netzbetreibers Berücksichtigung finden. In die mittelfristige Finanzplanung von 2022 bis 2024 wurden jeweils 50.000 EUR für die Nachverdichtung aufgenommen. Für Hausanschlüsse außerhalb von Bebauungsplänen sind Baukostenzuschüsse von den Stadtwerken Neumünster in Höhe von 2.000 EUR jährlich veranschlagt.

 

Die Investitionsmaßnahmen werden ab dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben.

 

Die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten ist mit 197.900 EUR veranschlagt. Diese Verbindlichkeiten sind hauptsächlich durch den Breitbandausbau entstanden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Amtsausschuss.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2021 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2024 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 29. Oktober 2020 beschlossen. 

 

Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 Kenntnis.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2021
 

 

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Anlage/n:

- Haushaltsentwurf 2021 vom 29. Oktober 2020

- Stellenplan 2021

 

 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushalt 2021 Amt Hörnerkirchen inkl. Stellenplan (1997 KB)      

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Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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