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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-312  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
03.12.2020 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2021 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht. 

 

Ergebnishaushalt  

 

Der Gesamtbetrag der Erträge des Ergebnisplans wird auf 3.210.500 EUR und der der Aufwendungen auf 3.510.300 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 299.800 EUR aus.

 

Die zu erwartenden Einnahmen aus der Grundsteuer A liegen bei 29.600 EUR. Für die Grundsteuer B wird mit 215.000 EUR geplant. Der Gewerbesteueransatz wurde aufgrund der durch die Corona Pandemie ausgelösten schwierigen wirtschaftlichen Lage anhand einer Festsetzungsvorausschau für 2021 konservativ geplant und mit 165.000 EUR veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 841.400 EUR (- 7.500 EUR) und an der Umsatzsteuer in Höhe von 54.700 EUR (+ 13.100 EUR) wurden auf Grundlage der Steuerschätzung von September 2020 i.V.m. dem Haushaltserlass 2021 berechnet. Die Kompensationszahlungen aus dem Stabilitätspakt seitens des Landes Schleswig-Holstein für Mindereinahmen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wurden mit 44.800 EUR (+ 44.800 EUR) in den Haushalt aufgenommen.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich belaufen sich auf insgesamt 604.900 EUR (-17.600 EUR). Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 522.000 EUR auf die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Der Anteil des Familienleistungsausgleichs beläuft sich auf 82.900 EUR. Eine Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land sieht vor, dass die Leistung nach dem Familienleistungsausgleich auch über 2020 hinaus gewährt wird. Bis zur Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung ist dies jedoch nicht gesichert. Der Zuweisungswert ist dem  Erlass zum Finanzausgleich 2021 entnommen.  

 

Die Kreisumlage ist mit 681.600 EUR (- 21.200 EUR) veranschlagt. Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 35,25 %.

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2021 wird die Schulumlage auf insgesamt 302.800 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beläuft sich auf 140.700 EUR.

 

Für die Erstattung der Bauleitplanungskosten sind insgesamt Erträge in Höhe von 80.000 EUR geplant.

 

Mit insgesamt 215.000 EUR (- 2.000 EUR) erfolgte eine vorläufige Veranschlagung für die Schulkostenbeiträge. Die Planung erfolgt anhand der Vorjahreswerte. 

 

Aufgrund der Kita-Reform werden die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden (354.700 EUR in 2021) bis 2024 über die Standortgemeinden an die Kindergärten ausgezahlt. In der Folge steigen die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten. Insgesamt belaufen sich die Betriebskostenzuschüsse auf rd. 385.000 EUR, davon entfallen 312.200 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 72.800 EUR auf die KiTa Kirchenstraße. Im Vorjahr belief sich dieser Ansatz auf 326.900 EUR (+ 58.100 EUR).

Nach der Kita-Reform ist darüber hinaus ab dem 01.01.2021 auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten, diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Brande-Hörnerkirchen ist für 2021 mit einem Betrag von 298.800 EUR zu rechnen.

 

Für die Entschlammung der Klärteichanlage sind 324.400 EUR veranschlagt. Für diesen Zweck wurden in den vergangenen Jahren Rückstellungen in Höhe von insgesamt 74.400 EUR gebildet, die in 2021 aufgelöst werden und als Ertrag dem Aufwand gegenüberstehen. Die Entschlammung der Klärteichanlage erfordert eine Neukalkulation der Schmutzwassergebühren.

 

Die Unterhaltung der Gemeindestraßen ist mit 44.000 EUR veranschlagt. Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband ist unverändert mit 28.900 EUR eingeplant.

Die Abschreibungen belaufen sich für das Haushaltsjahr 2021 auf 217.400 EUR (- 62.100 EUR). Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen  mit 59.700 EUR (- 2.900 EUR) gegenüber. 

 

Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2021 auf 1.066.600 EUR. Auf die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entfallen anteilig 417.500 EUR (+ 59.200 EUR). Der Umlagesatz beträgt 21,59 %.

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-,  Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 4.517.300 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 4.825.300 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Fehlbetrag in Höhe von 308.000 EUR aus. 

 

Die geplanten Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 1.773.000 EUR. Hierbei handelt es sich um Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken an einen Investor oder eine Genossenschaft für das Projekt „Wohnpark im Grünen“ in Höhe von 320.000 EUR. Für den Ankauf dieser Fläche besteht ein Haushaltsrest aus 2020 in Höhe von 320.367,53 EUR. Zur Umsetzung dieser Maßnahme besteht außerdem eine Restkreditermächtigung aus 2020, die als Zwischenfinanzierung in Anspruch genommen werden könnte, wenn der Stand der liquiden Mittel der Gemeinde dies erfordert.

 

Darüber hinaus sind Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen in Höhe 132.100 EUR geplant. Davon entfallen 58.000 EUR auf den Zuschuss für das Feuerwehrfahrzeug und 74.100 EUR auf den Investitionskostenzuschuss der Gemeinde Osterhorn im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr. Die geplante Kreditaufnahme beläuft sich auf 1.320.900 EUR.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 1.874.400 EUR. 

 

Hiervon entfallen 238.100 EUR auf Grunderwerbszwecke und Planungskosten für den Neubau einer Kindertagesstätte. Für die Herstellung des Mischwasserkanals von der Bahnhofstraße bis zur Steinstraße sind 864.000 EUR, für die Herstellung der Straßenentwässerung in der Bahnhofstraße sind 210.000 EUR und für die Asphaltarbeiten im Drosselkamp 60.000 EUR eingeplant. Für den Kanalanschluss im B-Plan Nr. 15 sind 18.000 EUR und für allgemeine investive Tiefbauvorhaben im Bereich der Abwasserbeseitigung sind 20.000 EUR eingeplant.

 

Für den Erwerb von beweglichem Vermögen der Freiwilligen Feuerwehr werden insgesamt 354.000 EUR bereitgestellt. Die größte Position macht mit 330.000 EUR die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges LF 10 aus. Darüber hinaus sind die Anschaffung der Tragkraftspritze (16.000 EUR), die Installation eines Notstromaggregats, die Anschaffung einer Atemnotfalltasche und der Austausch von Kleingeräten mit insgesamt 8.000 EUR vorgesehen.

 

Darüber hinaus sind weitere kleinere Investitionen mit einem Volumen von 8.900 EUR aus dem Bereich des Grundstücks- und Gebäudemanagements und dem Abwasserbereich eingeplant.

 

Für diese Maßnahmen ist die bereits erwähnte Kreditfinanzierung in Höhe von insgesamt  1.320.900 EUR vorgesehen. Die Höhe entspricht der ermittelten Kreditobergrenze nach den Vorschriften der Gemeindeordnung. Im Übrigen waren für diese Maßnahmen bereits in 2019 und 2020 Kreditermächtigungen genehmigt worden. Diese wurden bisher noch nicht in Anspruch genommen. Nachdem insbesondere mit den Kanal- und Straßenbauarbeiten noch nicht begonnen wurde, erfolgt eine Neuveranschlagung der Maßnahmen und damit auch der Kreditaufnahmen.

 

Die Investitionsmaßnahmen werden ab dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 sind insgesamt 101.400 EUR für die Tilgung der laufenden Kredite veranschlagt. Die Neuverschuldung und der damit verbundene Anstieg der Zinsen und der Tilgung dabei berücksichtigt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen.

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2021 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2024 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 09. November 2020 beschlossen.

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2021
 

 

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Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2021 vom 09. November 2020

 

 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2021 vom 09.11.2021 Gemeinde Brande-Hörnerkirchen (1846 KB)      
Stammbaum:
VO/2020-312   Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2021   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2020-312-1   Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2021   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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