Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-307
|
|
Sachverhalt:
Für das Jahr 2021 wurde von der gemeinnützigen Perspektive GmbH mit Schreiben vom 11.06.2020 ein Antrag zur institutionellen Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn in Höhe von 3.003,00 € gestellt.
Im Jahr 2020 wurde ein Zuschuss in Höhe von 2.893,00 € und im Jahr 2019 in Höhe von 854,12 € gewährt.
Die Höhe der institutionellen Förderung wurde entsprechend der anliegenden Berechnung durch die Stadt Elmshorn ermittelt.
Der Ausschuss für Jugend und Soziales sollte nun entscheiden, ob auch für das Jahr 2021 ein Zuschuss zur institutionellen Förderung bewilligt wird.
Der Vorlage sind der Zuschussantrag 2021 vom 11.06.2019 nebst der Verwendungsnachweis 2019 sowie einer Berechnung der Stadt Elmshorn beigefügt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist gem. § 1d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Jugend und Soziales.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales spricht sich zur Zahlung eines Zuschusses für die institutionelle Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn für das Jahr 2021 in Höhe von 3.003,00 € aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind in Höhe von 3.100,00 € im Haushaltsplanentwurf 2021 unter dem Konto 10.331010.531801 eingeplant.
gez .Lichy
Anlage/n:
Antrag institutionelle Förderung 2021, Familienbildungsstätte
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Antrag institutionelle Förderung 2021, Stadt Barmstedt (7916 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76