Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-296
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Sachverhalt:
Den Grundsatzbeschluss zum Neubau der Feuerwache hat die Stadtvertretung am 11.06.2020 gefasst. In der Zwischenzeit wurde in Absprache mit der Feuerwehrführung ein Raumprogramm erarbeitet. Aus dem Raumprogramm wird derzeit eine Gebäudekubatur entwickelt. Hier geht es unter anderem auch darum, das Gebäude so geschickt zu platzieren, dass ein Schallschutz für die umliegende Wohnbebauung gewährleistet werden kann. Ein weiteres Problem stellt nach wie vor die Entwässerung des Grundstückes dar. Der
vorhandene Graben gilt als Gewässer und kann somit nicht einfach verrohrt werden. Eine Erweiterung des Entwässerungskonzeptes (auch mit Baugrunduntersuchung/Versickerung)
ist unabdingbar. Weiterhin werden mögliche Synergien mit anderen Projekten geprüft. Nach Abschluss der weiteren Gespräche mit Feuerwehr, Gutachter und Erschließer wird dem Bauauschuss ein abschließender, neuer Planentwurf vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage wird das Planverfahren in die fühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung geführt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bauausschuss.
Anlage/n:
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gez. Dieckmann
Fachbereichsleiter
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