Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-285
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Sachverhalt:
Die Jahresrechnung 2019 der Kita Küsterkoppel schließt mit einem Anteil für die Gemeinde Osterhorn in Höhe von 47.868,70 € ab. Als Vorauszahlung wurden 33.781,44 € geleistet, so dass eine Nachzahlung in Höhe von 14.087,26 € erfolgen muss.
Für die Kita-Kirchenstraße entfallen auf die Gemeinde Osterhorn Kosten in Höhe von 7.388,60 €. Hier wurden als Vorauszahlungen 8.903,24 € geleistet. Bei der Kita-Kirchenstraße ist somit ein Guthaben in Höhe von 1.514,64 € entstanden.
Insgesamt muss Osterhorn für das Jahr 2019 somit einen Betrag in Höhe von 12.572,62 € nachzahlen. Es stehen nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung, so dass ein Betrag in Höhe von 10.536,65 € als überplanmäßige Ausgabe getätigt werden muss.
Um dem Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf die Kosten auszahlen zu können, hat der Bürgermeister einer Auszahlung bereits im September 2020 zugestimmt.
Die Genehmigung der Haushaltsüberschreitung nach § 95d GO sollte jetzt nachgeholt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die im Haushaltsjahr 2020 entstandene Haushaltsüberschreitung in Höhe von 10.536,65 € für die Begleichung der Jahresrechnung 2019 des Kindergartens Küsterkoppel wird gemäß § 95d GO genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Haushaltsüberschreitung kann durch vorhandene Restmittel des Kontos für den Defizitausgleich (14.361010.531800), das Jahresguthaben 2019 der Kita Kirchenstraße (14.361010.448800) sowie durch nicht in Angriff genommene Bauleitplanungskosten (14.511010.543105) gedeckt werden.
Anlage/n:
Jahresrechnung 2019 Kita Kirchenstraße
Kostenaufteilung 2019 Kita Kirchenstraße
Jahresrechnung 2019 Kita Küsterkoppel
Kostenaufteilung 2019 Kita Küsterkoppel
gez. Lichy
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