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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-285  

Betreff: Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen nach § 95d GO im Haushaltsjahr 2020
hier: Jahresrechnungen der Kindertagesstätten 2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
08.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung 2019 der Kita Küsterkoppel schließt mit einem Anteil für die Gemeinde Osterhorn in Höhe von 47.868,70 € ab. Als Vorauszahlung wurden 33.781,44 € geleistet, so dass eine Nachzahlung in Höhe von 14.087,26 € erfolgen muss.

 

Für die Kita-Kirchenstraße entfallen auf die Gemeinde Osterhorn Kosten in Höhe von 7.388,60 €. Hier wurden als Vorauszahlungen 8.903,24 € geleistet. Bei der Kita-Kirchenstraße ist somit ein Guthaben in Höhe von 1.514,64 € entstanden.

 

Insgesamt muss Osterhorn für das Jahr 2019 somit einen Betrag in Höhe von 12.572,62 € nachzahlen. Es stehen nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung, so dass ein Betrag in Höhe von 10.536,65 € als überplanmäßige Ausgabe getätigt werden muss.

 

Um dem Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf die Kosten auszahlen zu können, hat der Bürgermeister einer Auszahlung bereits im September 2020 zugestimmt.

 

Die Genehmigung der Haushaltsüberschreitung nach § 95d GO sollte jetzt nachgeholt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Die im Haushaltsjahr 2020 entstandene Haushaltsüberschreitung in Höhe von 10.536,65 € für die Begleichung der Jahresrechnung 2019 des Kindergartens Küsterkoppel wird gemäß § 95d GO genehmigt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Haushaltsüberschreitung kann durch vorhandene Restmittel des Kontos für den Defizitausgleich (14.361010.531800), das Jahresguthaben 2019 der Kita Kirchenstraße (14.361010.448800) sowie durch nicht in Angriff genommene Bauleitplanungskosten (14.511010.543105) gedeckt werden.

 

 

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Anlage/n:

Jahresrechnung 2019 Kita Kirchenstraße

Kostenaufteilung 2019 Kita Kirchenstraße

Jahresrechnung 2019 Kita Küsterkoppel

Kostenaufteilung 2019 Kita Küsterkoppel
 

 

 

 

gez. Lichy

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2019 - Kita Kirchenstraße (2258 KB)      
Anlage 2 2 Abrechnung - Aufteilung Kirchenstraße 2019 (157 KB)      
Anlage 3 3 Jahresabschluss 2019 - Kita Küsterkoppel (2168 KB)      
Anlage 4 4 Abrechnung - Aufteilung Kuesterkoppel 2019 (155 KB)      

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