Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-266
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Sachverhalt:
Der Bürgermeister hat mit der SH Netz AG in diversen Vorgesprächen die Sanierung der Straßenbeleuchtung, die Förderfähigkeit der Maßnahme, sowie diverse Eckpunkte mit folgendem Ergebnis abgestimmt:
Bericht des Sachverständigen:
Die Zählung der Leuchten ergab folgendes Bild:
51x Langfeldleuchten 2x 40W LL ges. Anschlussleistung* 4.896W
49x Bogenleuchten 1x 80W HME ges. Anschlussleistung* 4.361W
Jährliche Gesamtleistung bei 2.670 Std/Jahr: 24.716kWh
*incl. Verlustleistung der Vorschaltgeräte
Laut den Berechnungen ergibt sich bei €0,23/kWh ein jährliches Einsparpotential von €4.372. In diesem Potential ist eingerechnet, dass die neue Anlage für die Hälfte der Nacht auf 50% gedimmt wird.
Die berechnete Investition beträgt ca. €56.700 wodurch sich eine Amortisationszeit von ca. 13 Jahren ergibt (ohne Förderung).
Durch die Förderung von 30% würde die Amortisationszeit auf 9,1 Jahre sinken.
Etwas problematisch ist die Sanierung der 49 „Bogenleuchten“. Sollten diese Leuchten 1:1 gegen die gleiche Bauform in LED ersetzt werden, sind hier die Kosten Pro Leuchte etwa doppelt so hoch wie die Kosten für den Ersatz der Langfeldleuchten. Kalkuliert habe ich hier €300 für die Langfeldleuchten und €600 für die Bogenleuchten** (zuzüglich Montage und Steuerung von insg. €120 pro Leuchte). Die Frage ergibt sich, ob der Fördergeber diese teuren Leuchten auch in vollem Umfang fördert - eine Anfrage hierzu hat ergeben, dass der Einsatz der teuren Leuchten gut begründet werden muss. Ein Ausweg könnte sein, die Bogenleuchten durch einfachere technische Leuchten zu ersetzen oder sie vorerst mit einfachen LED Leuchtmitteln auszustatten (nicht förderfähig). Sollten diese Leuchten nicht Teil der Förderung werden, schrumpft allerdings die förderfähige Projektgröße auf ca. €21.420. Hier gibt es einen Minimalwert von €16.666 der nicht unterschritten werden darf.
Bei diesen niedrigen Amortisationszeiten wäre es möglich auch zusätzliche Leuchtköpfe z.B. an Bushaltestellen zu fördern. Allerdings muss hierbei bedacht werden, dass für Kabel, Mast und Mastaufstellung der neuen Lichtpunkte keine Förderung zu erhalten ist. Ohne Kabelaufwand (Anschluss einer neuen Leuchte an das vorhandene Beleuchtungskabelnetz) liegen die Kosten für einen neuen Lichtpunkt bei ca. €1.300. Die Förderung dafür würde 30% des Leuchtenkopfes abdecken, also ca. €120.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Zum weiteren Vorgehen
Die Sanierung soll weiter betrieben werden, ein unverbindlicher Antrag auf Förderung soll gestellt werden und der dafür notwendige Auftrag an die SWH-Netz AGl erteilt werden.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
Finanzielle Auswirkungen:
67.500,00 €, Sanierung Straßenbeleuchtung, Ausleuchtung Bushaltestellen und Parkplatz Dörpstuv
12.000,00 € öffentliche Förderung.
Anlage/n:
gez Dieckmann
Fachbereichsleiter.
Kontakt & Öffnungszeiten
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E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76