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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-262  

Betreff: Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, Bente
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
15.06.2021 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und dem § 22a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein (§ 7 der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt und dem § 6 der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen) hat die Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

 

Die bisherige ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte Frau Schwarz war vom 01.07.2017 bis zum 30.09.2019 für die Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen tätig. Sie hat ihr Ehrenamt als Gleichstellungsbeauftragte mit Schreiben vom 15. August 2019 niedergelegt.

 

Am 17.12.2019 hat die Stadtvertretung Barmstedt beschlossen, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

 

Die Bestellung der Gleichstellungbeauftragten ist ein Auswahlentscheidung und erfolgt als vorbehaltene Aufgabe durch Beschluss der Gemeindevertretung / Stadtvertretung (gemäß § 2 Abs. 3 Satz 6 in Verbindung mit § 28 Nr. 1 GO). Der Beschluss bedarf der relativen Mehrheit nach § 39 Abs. 1 GO (Mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen).

 

Zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten enthält § 2 Abs. 3 Gemeindeordnung folgenden Wortlaut:

Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben die Gemeinden mit eigener Verwaltung Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich vollzeitig und nur ausnahmsweise teilzeitig tätig, wenn und soweit die ordnungsgemäße Erledigung der anfallenden Gleichstellungsaufgaben eine Teilzeittätigkeit zulässt. Eine teilzeitige Tätigkeit mit einem Arbeitszeitvolumen von weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten ist ausgeschlossen; das Nähere regelt die Hauptsatzung. Die Hauptsatzung soll im Übrigen bestimmen, dass die Gleichstellungsbeauftragte in Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig ist und an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen kann. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs auf Wunsch das Wort zu erteilen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird von der Gemeindevertretung bestellt. …

 

Auf die Ausschreibung zur Bestellung vom November 2020 haben sich 14 Personen beworben. Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Vorstellungsgespräch erst am 31.03.2021 stattgefunden. Zum Vorstellungsgespräch wurden 7 Bewerberinnen eingeladen. Von diesen haben 3 abgesagt.

 

An den Vorstellungsgesprächen nahmen folgende Personen teil:

Frau Döpke (Bürgermeisterin), Herr Werner (LVB/BLB), Frau Neumann (Personalrat), Frau Debes (Personal und Organisation) und die Fraktionsvertreter der Stadt Barmstedt Herr Kahns (FWB), Frau Quoirin-Nebel (Bündnis 90/Die Grünen), Frau Schmidt (CDU), Frau Bremer-Wilms (SPD) und Herr Gude (SPD).

 

Das Auswahlgremium einigte sich auf Frau Ulrike Cinieri. Die Einstellung sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Frau Ulrike Cinieri ist seit dem 01.05.2021 bei der Verwaltungsgemeinschaft tätig und ist somit rückwirkend zu bestellen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist gemäß § 9 der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 6 i.V.m. § 28 Nr. 1 GO ist die Stadtvertretung.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, Frau Ulrike Cinieri mit Wirkung vom 01.05.2021 als Gleichstellungsbeauftragte für die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen (Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen) zu bestellen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Eingruppierung erfolgt gemäß Ausschreibung nach der Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden.

 

Die Haushaltsmittel sind für das Jahr 2021 eingeplant.

 

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Anlage/n:

keine
 

 

 

 

gez. Werner

Büroleitender Beamter

 

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Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

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