Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-260  

Betreff: Aktualisierung der Hundesteuersatzung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
08.09.2020 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel (offen)   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
17.09.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Nach Urteil des VG Schleswig vom 20. April 2020 (Az.: 4 A 260/19) ist die auch von Bokel angewandte Regelung zu Beginn und Ende der Steuerpflicht nicht deutlich genug und führt zur Unwirksamkeit der Hundesteuersatzung. Die erforderlichen Änderungen zur Sicherung der Rechtskraft der Satzung wurden im Entwurf einer 2.Nachtragssatzung rot markiert.

 

Aus diesem Anlass wurde auch die Eingangsformel der Satzung auf die Vorgaben des Zitiergebotes entsprechend dem Urteil des VG-SH vom 09.Mai 2009 (AZ.: 4 B 8/07) abgestimmt. Auch diese Änderungen sind im Entwurf rot markiert.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine Änderung der Hundesteuerhebesätze  damit nicht vorgesehen ist.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht vorhanden.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung vom 29. Juni 2017 gemäß anliegendem Entwurf.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Die rechtssichere Erhebung von Hundesteuern ist gewährleistet.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung

Urteil zur Hundesteuer

Ureteil zum Zitiergebot

 

gez.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hundest. 2.Nachtrag Bokel (10 KB)      
Anlage 2 2 2020 Urteil Hundesteuer (152 KB)      
Anlage 3 3 Zitiergebot - OVG stellt strenge Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von Satzungen (356 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner