Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-248
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Sachverhalt:
Auf Nachfrage des Investors sollen im derzeitig beschlossenen Entwurf die beiden nördlich
gelegenen Baufenster zusammengefasst werden. Ursache hierfür ist ein geplanter Fahrstuhl,
der aus Kostengründen zwischen die beiden Gebäude platziert werden soll. Die Plan-änderung ist in der beiliegenden Skizze eingezeichnet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bauausschuss
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt der geplanten Änderung des Planentwurfes, zur Verbindung der beiden nördlichen Baugrenzen um einen gemeinsamen Fahrstuhl zu schaffen, zu.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
geänderter Planentwurf
gez. Dieckmann
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Planentwurf 25.08.2020 (477 KB) |
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