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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-239  

Betreff: Verpflegungskosten in den Kindertagesstätten
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Entscheidung
08.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Während der Sitzung des Ausschuss für Jugend und Soziales am 12.05.2020 wurde Seitens der Verwaltung berichtet, dass die Erhebung der Verpflegungskosten in den Barmstedter Kitas sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

 

Im Rahmen der Kitareform wird im Kommentar zum Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass neben den Elternbeiträgen auch Verpflegungskosten in der tatsächlichen Höhe erhoben werden können, sofern sie auch von einkommensschwachen Familien getragen werden können.

 

Der Städtetag wie auch der Gemeindetag weisen ebenfalls daraufhin, dass nicht nur Lebensmittel zu den Verpflegungskosten zählen. Insofern ist es durchaus möglich, Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit der Verpflegung stehen, zu erheben.

 

Der Ausschuss hat beschlossen, dass ab dem 01.08.2020 die Kitas die Verpflegungskosten einheitlich kalkulieren und erheben sollen.

 

Insofern wurden die Kitas hierüber informiert. Dieser Beschluss hebt bei einigen Kitas sowie bei einigen Eltern regen Unmut hervor. Der Kreis Pinneberg –Bildung und Teilhabe- hat bestätigt, dass die vorgegebene Berechnungsgrundlage Seitens der Verwaltung in Ordnung sei und im Rahmen der Sozialhilfe übernommen werden könnte. Die konkrete Anfrage lag bei 70,00 € monatlich.

 

Zwischenzeitlich liegen die Kalkulationen der Kitas vor. Die Kitas erheben monatliche Verpflegungskosten im Umfang von 51,00 € - 82,00 € monatlich.

Der niedrigste Beitrag lässt sich damit erklären, dass sich Eltern bei der Verpflegungszubereitung stark mit einbringen.

 

Insbesondere die Eltern der Kita „Lütten Lüüd“ baten um eine nochmalige Diskussion zur Festsetzung der Verpflegungskosten. Gerade weil die Kita „Lütte Lüüd“ sehr klein ist und sich daher die Fixkosten auf eine geringe Anzahl von Kindern verteilt, ist der Beitrag momentan sehr hoch.

 

Seitens der Eltern wurde der Vorschlag unterbreitet, bis zur Betriebsaufnahme der Kita Düsterlohe einen geringeren Beitrag zu erheben.

 

Eine Übernahme der Verpflegungskosten im Rahmen der BuT-Mittel erfolgt für Personen, die im Leistungsbezug nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz, AsylbLG sowie im Bezug von Kinderzuschlag stehen.

 

Alle anderen Personen müssen den vollen Satz tragen. Eine Teilermäßigung entsprechend der Sozialstaffel ist nicht vorgesehen.

 

Die Beiträge sind sehr unterschiedlich, so dass die beabsichtigte Gleichbehandlung der Eltern je nach Blickwinkel nicht unbedingt gegeben ist.

 

Aktuell wurde gerade die Mittagsverpflegung an der Gottfried-Semper-Schule an einen neuen Caterer vergeben. Dieser erhebt je Mittagessen einen Eigenanteil in Höhe von 3,50 €.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, einen monatlichen Höchstbetrag für die Verpflegungskosten festzusetzen, sofern eine Kita die Verpflegung günstiger anbieten kann, steht ihr dieses frei.

 

Wenn die Verpflegung in Anlehnung an die Mittagverpflegung an der Gottfried-Semper-Schule erhoben werden sollte. Könnte für die Mittagsverpflegung ein Betrag in Höhe von 67,00 € ((52 Wochen x 5 Tage – 20 Schließtage – 10 Feiertage) /12 Monate x 3,50 €) monatlich erhoben werden. Für Frühstück und Nachmittagssnack könnten dann ggf. zusätzlich je 5,00 € erhoben werden.

 

Die Unterschiedlichen Betreuungszeiten können zu einer unterschiedlichen Vergütung der in Anspruch genommenen Verpflegung führen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist gem. § 4d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Jugend und Soziales

.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt,

 

a)

dass in allen Barmstedter Kindertageseinrichtungen Kosten für Mittagessen in Höhe von ________ sowie für Zwischenmahlzeiten in Höhe von __________ erhoben werden. Sofern die Kindertagesstätten die Verpflegung günstiger anbieten können, besteht die Möglichkeit einer geringeren Kostenerhebung.

 

b)

dass am Beschluss des Ausschusses für Jugend und Soziales vom 12.05.2020 festgehalten wird und somit die Barmstedter Kindertagesstätten ab dem 01.08.2020 Verpflegungskosten in der tatsächlich anfallenden Höhe erheben müssen.

Sofern eine Kita geringere Kosten erhebt, werden diese nicht über den Defizitausgleich erstattet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Bei dem Beschluss eines Höchstbeitrages würden die zusätzlichen Verpflegungskosten durch die Stadt getragen werden müssen. Je niedriger der Höchstbetrag festgesetzt wird, desto höher ist der finanzielle Anteil der Stadt.

 

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Anlage/n:

 

 

gez. Lichy

 

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