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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-233  

Betreff: Vorstellung des Planungsstand für das BV Neue Straße
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rennekamp, Dirk
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
07.09.2020 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
29.09.2020 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 18.12.2018 wurde das Bauprogramm der Stadt Barmstedt für die Erneuerung der Neuen Straße beschlossen. Auf dieser Sitzung wurde auch der Beschluss gefasst, dass das vorhandene Großsteinpflaster wieder verlegt werden soll.

Im Schreiben der Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg vom 11.02.2019 wird auf diesen Beschluss der Stadtvertretung Bezug genommen. Der Kreis sieht auf Grund der desolaten Haushaltslage  diese Entscheidung der Stadtvertretung als kritisch an und bittet bei der weiteren Haushaltsplanung den Grundsatz der Sparsamkeit einzuhalten.

 

Da die Erneuerung der Neuen Straße für 2021 geplant ist und die Haushaltsplanung für 2021 anstehen, bittet der Fachbereich Bau- und Umwelt diesen Beschluss der Stadtvertretung zu bestätigen.

 

Im Bauprogramm der Stadt Barmstedt für die Erneuerung der Neuen Straße ist festgelegt, dass die beiden Gehwege der Straße mit erneuert werden. Teile der vorhandenen Gehwege liegen auf privaten Flächen. Ein fachgerechter Ausbau der Gehwegflächen ist aus Sicht des Fachbereichs nur sinnvoll, wenn alle notwendigen privaten Flächen für den Ausbau zur Verfügung stehen. Nach intensiven Bemühungen des Fachbereichs muss jedoch berichtet werden, dass uns derzeit nicht alle privaten Flächen zur Verfügung stehen. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro besteht die Option, nur die Straßenfläche und die Hochbordanlage zu erneuern. Diese Anlagen liegen im Bereich der öffentlichen Flächen.

 

Außerdem möchte der Fachbereich darauf hinweisen, dass ein von den Stadtwerken Barmstedt beauftragtes Gutachten über die Standsicherheit der vorhandenen Bebauung darauf hinweist, dass bei einigen Häusern eine Grundbruchgefährdung vorliegt. Dieser Umstand hat die Stadtwerke Barmstedt dazu veranlasst, die Leitungen vom Gehweg in die Fahrbahn zu verlegen. Auf Grund dieses Gutachtens wird ein möglicher Ausbau der Gehwege deutlich teurer als in der Kostenberechnung angesetzt.

 

Der Fachbereich Bau- und Umwelt empfiehlt, auf den Ausbau der Gehwege im Bereich der Neuen Straße zu verzichten.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung Barmstedt bestätigt den Beschluss vom 18.12.2018.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dass auf den Ausbau der Gehwege im Bereich der Neuen Straße verzichtet wird und das Bauprogramm dementsprechend geändert wird.

 

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen der Beschlüsse können derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
 

 

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Anlage/n:


 

 

 

 

gez. Dieckmann

Fachbereichsleiter.

 

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