Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-227
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Sachverhalt:
Per Antrag vom 11.06.2020 hat die Familienbildungsstätte Elmshorn auch für das Jahr 2021 um die Zahlung eines Zuschusses für ihre Institution gebeten.
Insgesamt wird für den Amtsbereich Hörnerkirchen ein Zuschuss in Höhe von 1.236,00 € beantragt. Auf die Gemeinde Bokel würde ein Anteil in Höhe von 85,24 € entfallen.
Die Berechnung des Anteils ergibt sich aus dem durchschnittlichen Zuwendungsbedarf der Jahre 2016 bis 2019 in Höhe von 71.900 €. Dieser Betrag wird auf die durchschnittlichen Nutzer der Familienbildungsstätte im besagten Zeitraum aufgeteilt.
Der Gesamtbetrag wird auf 87,79 % der Nutzer verteilt, Bokel stellt einen Anteil in Höhe von durchschnittlich 0,08 %.
Die Gemeinde sollte nun entscheiden, ob wie bereits in den vergangenen Jahren, auch 2021 ein Zuschuss an die Familienbildungsstätte gezahlt werden soll.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4c der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Bokel empfiehlt der Gemeindevertretung den folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt der Familienbildungsstätte Elmshorn im Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 85,24 € zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Zuschussbetrag wurde für die Haushaltsplanung 2021 beim Konto 12.361010.531830 berücksichtigt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag institutionelle Förderung 2021, Amt Hörnerkirchen (4166 KB) |
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