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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-227  

Betreff: Antrag zur institutionellen Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn für das Jahr 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
24.11.2020 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
10.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Per Antrag vom 11.06.2020 hat die Familienbildungsstätte Elmshorn auch für das Jahr 2021 um die Zahlung eines Zuschusses für ihre Institution gebeten.

 

Insgesamt wird für den Amtsbereich Hörnerkirchen ein Zuschuss in Höhe von 1.236,00 € beantragt. Auf die Gemeinde Bokel würde ein Anteil in Höhe von 85,24 € entfallen.

 

Die Berechnung des Anteils ergibt sich aus dem durchschnittlichen Zuwendungsbedarf der Jahre 2016 bis 2019 in Höhe von 71.900 €. Dieser Betrag wird auf die durchschnittlichen Nutzer der Familienbildungsstätte im besagten Zeitraum aufgeteilt.

Der Gesamtbetrag wird auf 87,79 % der Nutzer verteilt, Bokel stellt einen Anteil in Höhe von durchschnittlich 0,08 %.

 

Die Gemeinde sollte nun entscheiden, ob wie bereits in den vergangenen Jahren, auch 2021 ein Zuschuss an die Familienbildungsstätte gezahlt werden soll.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4c der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Bokel empfiehlt der Gemeindevertretung den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung Bokel beschließt der Familienbildungsstätte Elmshorn im Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 85,24 € zu gewähren.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Zuschussbetrag wurde für die Haushaltsplanung 2021 beim Konto 12.361010.531830 berücksichtigt.

 

 

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Anlage/n:

Antrag der Familienbildungsstätte Elmshorn vom 11.06.2020

 

 

gez. Lichy

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag institutionelle Förderung 2021, Amt Hörnerkirchen (4166 KB)      

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