Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-221
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Sachverhalt:
Während des nicht-öffentlichen Teils der Stadtvertretungssitzung am 14.05.2020 wurde über den Werkausschussvorsitzenden mitgeteilt, dass der Werkleiter der Stadtwerke Barmstedt um einen Auflösungsvertrag gebeten hat. Am Samstag, den 16.05.2020 fand sich ein Zeitungsbericht hierüber im Hamburger Abendblatt.
Aus der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein ergibt sich die Verschwiegenheitspflicht für Stadtvertreter/innen (§ 32 III i.V.m. § 21 II bis V GO), diese gilt insbesondere für Angelegenheiten aus nicht-öffentlichen Sitzungsteilen.
Hier wurde demnach die Verschwiegenheitspflicht verletzt.
Der vorsätzliche Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 134 III Nr. 2 GO), soweit die Tat nicht nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches bestraft werden kann, da sich Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gegenseitig ausschließen. Es käme die Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 II Nr.1 StGB) oder die Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (§ 353b StGB) in Betracht. Vorsatz bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen (Wikipedia).
Die Entscheidung über die Einleitung eines Ordnungswidigkeitenverfahren hat die Stadtvertretung (§ 134 VII GO) zu treffen. Verwaltungsbehörde für das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der/die Bürgermeister/in der Stadt.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 09.06.2020 wurde die Angelegenheit vorberaten.
Am 11.06.2020 wurde innerhalb der Stadtvertretung über das weitere Vorgehen abschließend beraten und beschlossen. Während der Einwohnerfragestunde erklärte Herr Hansen, dass er am 14.05.2020 um 21:10 Uhr in der WhatsApp Gruppe der SPD-Fraktion bekannt gegeben hat, dass Herr Freyermuth seinen Posten aufgibt. Ein Hinweis auf Vertraulichkeit wurde versäumt. Er betont, dass er diese Information lediglich den Mitgliedern der SPD-Fraktion mitgeteilt hat und nicht der Zeitung. Herr Hansen entschuldigt sich für sein Fehlverhalten (siehe Niederschrift). In nicht-öffentlicher Beratung wurden nach eingehender Beratung die Beschlüsse gefasst, gegen Herrn Hansen kein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten, sowie eine Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen.
Durch die Verwaltung wurde am 10.07.2020 die Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei gestellt. Eine Nachricht über den Sachstand des Verfahrens liegt bisher nicht vor.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist Stadtvertretung.
Anlage/n:
keine
gez. Werner
Fachbereichsleitung
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