Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-212
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Sachverhalt:
Gemäß § 6 (1) der Verbandssatzung des „Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“ erfolgt die Einberufung der Verbandsversammlung durch die Verbandsvorsteherin „… mindestens jedoch einmal im Halbjahr.“
Die Terminverschiebung resultiert im Wesentlichen auf die coronabedingten Einschränkungen , die letztlich auch dazu führten, dass der Abschlussbericht des durch den Kreis bestellten Wirtschaftsprüfers für das Wirtschaftsjahr 2019 erst im August 2020 fertiggestellt wurde. Die Prüfung wurde vom Wirtschaftsprüfer mit Unterbrechungen vom April bis August 2020 durchgeführt.
Da gerade dieser TOP von wesentlichem Interesse für den Zweckverband ist und dieser üblicherweise in der Sitzung des 1. Halbjahres behandelt wird, ist es sinnvoll den Verbandsversammlungstermin 1. Halbjahr 2020 gem. § 6 (1) der Verbandssatzung des „Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“ auf das 2. Halbjahr, hier unter Berücksichtigung der Urlaubsbedingten Abwesenheiten auf den 14.09.2020, zu verschieben.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beschließt die Verschiebung des Verbandsversammlungstermins
1. Halbjahr 2020 gem. § 6 (1) der Verbandssatzung des „Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“ auf den 14. September 2020.
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