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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-209  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2020 (Stichtag 04.08.2020)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Behrendt, Jennifer
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
26.11.2020 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
09.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2020 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.

Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn hat der Bürgermeister der Gemeindevertretung  über die unerheblichen über- und außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen halbjährlich zu berichten.

 

Zum Stichtag 04.08.2020 sind demnach folgende Überschreitungen eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

Mehraufwendungen insgesamt

 

3.592,44

davon
sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltsatzung

 

 

 

3.592,44

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

0,00

 

Finanzrechnung (7xxxxx):

 

Mehrauszahlungen insgesamt

 

204.516,12

davon
sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltsatzung

 

sind Mehrauszahlungen durch vorangegangenen Beschluss der Gemeindevertretung bereits genehmigt

 

 

 

2.166,12

 

 

202.350,00

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

 0,00 €

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die in der ersten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2020 (Stichtag 04.08.2020) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.
 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

-Liste der Haushaltsüberschreitungen zum 04.08.2020
 

 

gez. Maier
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen 2020_Westerhorn (129 KB)      

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