Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-209
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Sachverhalt:
Im Laufe des Haushaltsjahres 2020 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.
Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn hat der Bürgermeister der Gemeindevertretung über die unerheblichen über- und außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen halbjährlich zu berichten.
Zum Stichtag 04.08.2020 sind demnach folgende Überschreitungen eingetreten:
Ergebnisrechnung (5xxxxx):
Mehraufwendungen insgesamt
| 3.592,44 € |
davon
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3.592,44 € |
damit sind noch genehmigungspflichtig
| 0,00 € |
Finanzrechnung (7xxxxx):
Mehrauszahlungen insgesamt
| 204.516,12 € |
davon
sind Mehrauszahlungen durch vorangegangenen Beschluss der Gemeindevertretung bereits genehmigt
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2.166,12 €
202.350,00 € |
damit sind noch genehmigungspflichtig
| 0,00 € |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die in der ersten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2020 (Stichtag 04.08.2020) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Liste Haushaltsüberschreitungen 2020_Westerhorn (129 KB) |
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