Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-204
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Sachverhalt:
Am 16.11.2015 wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit der Volkshochschulen Barmstedt und Elmshorn geschlossen.
Es wurde am 30.07.2020 ein Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag von der Stadt Elmshorn eingereicht. Dieser Nachtrag ist als Anlage beigefügt.
Die Zusammenarbeit mit der Stadt Elmshorn läuft gut. Eine weitere Zusammenarbeit wird als empfehlenswert erachtet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist nach §1c (3) Nr. 8 der Zuständigkeitsordnung folgendes Gremium: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt.
Beschlussvorschlag:
Dem Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Kooperation der Volkshochschulen der Städte Barmstedt und Elmshorn wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personalkosten: 17.200,00 € (vorher 16.000,00 €)
Sachkosten: 5.300 € (vorher 5.000,00 €)
Mögliche finanzielle Auswirkungen:
Die Stadt Elmshorn behält sich vor, nach einer Anpassung der Rechtslage den Zuschuss der Stadt Barmstedt ganz oder teilweise um eine zu zahlende Umsatzsteuer zu erhöhen.
Anlage/n:
-Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag
gez. Lichy
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag (70 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de