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Vorlage - VO/2020-173
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Sachverhalt:
Seit April 2019 gilt in Schleswig-Holstein ein verändertes Vergaberecht. Die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Zweckverbandes datiert in der letzten Änderung vom 01.09.2003. Das Gemeindeprüfungsamt hat im Prüfungsergebnis vom 08.08.2019 (Überörtliche Prüfung des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau im April 2019) darauf hingewiesen, dass eine Anpassung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Zweckverbandes an die aktuellen Regelungen erforderlich ist.
Der Sachverhalt wurde mit unseren Wirtschaftsprüfer angesprochen. Er ist der Ansicht, dass dies auch geregelt werden kann, in dem in der Satzung darauf hingewiesen wird, dass die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen gelten (Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8. Februar 2019 und die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung - SHVgVO) vom 1. April 2019).
Dies wurde in der Zweckverbandsversammlung am 09.12.2019 thematisiert. Die folgende Abstimmung mit dem Kreis Pinneberg, Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht (Herr Bruno Munzke) ergab, dass dort keine diesbezüglichen Bedenken bestehen.
Insofern wäre der Text in § 17 (2) der Verbandssatzung „Die weitere Vergabe von Aufträgen wird in einer Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Zweckverbandes geregelt.“ zu streichen und zu ersetzen durch: „Für die weitere Vergabe von Aufträgen gilt das Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8. Februar 2019 und die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung - SHVgVO) vom 1. April 2019.“
Mit Inkrafttreten erlischt somit die derzeit bestehende gesonderte Ausschreibungs- und Vergabeordnung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beschließt die 9. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt.
In § 17 Abs. (2) wird der Satz „Die weitere Vergabe von Aufträgen wird in einer Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Zweckverbandes geregelt.“ gestrichen und ersetzt durch: „Für die weitere Vergabe von Aufträgen gilt das Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8. Februar 2019 und die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung - SHVgVO) vom 1. April 2019.“
Die 9. Änderung der Verbandssatzung tritt nach Genehmigung des Landrates des Kreises Pinneberg und Ihrer Veröffentlichung gem. § 19 Abs. (1) der Verbandssatzung in Kraft. Mit Inkrafttreten erlischt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt vom 01.09.2003.
Anlage/n:
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