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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-168  

Betreff: Berichtswesen; Haushalts- und Steuerentwicklung 2020 (Stand: 31.07.2020)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
11.08.2020 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

1. Haushaltssatzung 2020

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2020 wurde am 21.04..2020 von der Stadtvertretung beschlossen. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde am 28.04.2020 erteilt. Die Haushaltssatzung wurde anschließend rechtskräftig erlassen und bekanntgemacht.

 

2. Haushaltsausführung, Entwicklung der eigenen Steuereinnahmen und der Steueranteile, Kassenlage, Verschuldung

 

Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie der Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes, der Steuereinnahmen, der Verschuldung und der Kassenlage ist in den beigefügten Übersichten dargestellt.

 

Die genannten Ansätze geben die Fassung des beschlossenen Haushaltes wieder. Die verwendeten Zahlen haben den Stand vom 31.07.2020. Damit können die Ertragszahlen aus den Steuereinnahmen realitätsnäher dargestellt werden.

 

Im Bereich des Ergebnishaushaltes sind die Stände der zugehörigen Finanzkonten meist gleich mit denen der Ergebniskonten. Bei den meisten nur Ergebnis relevanten Erträgen und Aufwendungen (z.B. Abschreibungen) erfolgt die Buchung erst zum Jahresabschluss.

 

Auf Prognosen für den Endstand wird verzichtet. Aufgrund der Uneinheitlichkeit des Haushaltsvollzuges würde eine bloße Hochrechnung des Buchungsstandes ein verzerrtes Bild abgeben. Insbesondere der Bereich des Sachaufwand befindet sich in weiten Teilen gerade in der Sommerzeit im Vollzug, die daraus resultierenden Rechnungstellungen fallen dann im Herbst an, so dass der jetzige Stand nur bei detaillierter und zeitintensiver zusätzlicher Ermittlungsarbeit Vorausschätzungen zulässt.

 

Insgesamt ergibt sich kein Buchungsstand, der unüblich für den Zeitpunkt der Berichterstattung wäre.

 

Die Auswirkungen der Corona Pandemie sind nach wie vor schwer einzuschätzen. Die wichtigsten Steuereinnahmen zeigen derzeit noch keine alarmierenden Abweichungen.

 

Die USt – Anteile sind signifikant gesunken, diese machen aber nur einen geringeren Teil des Gesamtfinanzierungsvolumens aus. Aus der Systematik einiger Positionen folgend sind Veränderungen zeitlich weit nachgelagert zu erwarten (Gewerbesteuer, Finanzausgleich).

 

Der Blick auf die Einkommensteueranteile zeigt ein indifferentes Bild: In den ersten beiden Quartalen 2020 wird ziemlich genau die Hälfte des Planungswertes erreicht, also der rechnerische Sollwert. Wenn man die jeweiligen zweiten Quartale von 2019 bzw. 2020 als Vergleich heranzieht, dann gibt es einen Rückgang zu sehen gegenüber dem Vorjahr. Die beiden konträren Fakten lassen demnach keinen seriösen Ausblick zu. Folgt man den Aussagen der Wirtschaftsforscher, dann sollten sich Einnahmen auf der Seite der Einkommensteuer nun wieder stabilisieren.

 

Die Gewerbesteuer liegt bisher im Soll, wobei sich in den vergangenen Jahren zum Vergleichszeitpunkt immer Mehrerträge abzeichneten. Hier ist aber eine zeitliche Verzögerung nicht auszuschließen, aus Zahlen lässt sich das jedoch nicht ableiten.

 

Insbesondere auf der Ausgabenseite  können wegen des indifferenten Haushaltsverlaufs schwer Einschätzungen getroffen werden, wobei sich Mehraufwendungen und Einsparungen gegenüber stehen.

 

Beim kleinen Detailbereich der Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter*Innen und in den Liegenschaften wurden ca. 20.600 € (Stand 31.07.2020) aufgewendet. Insbesondere der Schulbeginn wird hier nochmals zu einem Aufwuchs führen.

 

Die liquiden Mittel der Geldbestände betrugen zum 31.07.2020 (Stichtag) 711.946,77 €. Aufgrund der doppischen Buchungsweise entfallen die bisher genannten Aufteilungen.

 

Erläuterungen zu den Darstellungen:

 

 

Anlage 1 – Ergebnishaushalt; Erträge

Eigene Steuereinnahmen = Grundsteuern A und B, Gewerbesteuer,

Hundesteuer, Vergnügungssteuer

 

Steueranteile = Einkommensteuer, Umsatzsteuer

 

Finanzausgleich = Allgemeine und besondere Schlüsselzuweisungen,

Schlüsselzuweisung für übergemeindliche  
Aufgaben, Sonderausgleich nach § 25 FAG

Sonst. Transfererträge =  Ersatz von Sozialleistungen

 

Öff. Rechtl. Leistungsentgelte = Verwaltungs – und Benutzungsgebühren,

  zweckgebundene Abgaben

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (Buchung erst zum Jahresabschluss)

 

Privatrechtliche Leistungsent-    =   Mieten und Pachten; Verkauf von Vorräten,

gelte, Kostenerstattungen und        sonst. priv. Leistungsentgelte, Kostenerstattungen,

Kostenumlagen           - umlagen

 

Sonstige ordentliche Erträge      =  Konzessionsabgaben; Steuererstattungen, Ver-

              äußerungserträge, Sonstige ordentliche Erträge

              Auflösung von Sonderposten

 

Finanzerträge                =  Zinserträge; Gewinnanteile aus verb. Unternehmen

 

Andere Erträge          =  aktivierte Eigenleistungen; Bestandsveränderungen;

     int. Leistungsbeziehungen, ausserordentl. Erträge

Anlage 2 – Eigene Steuereinnahmen / Steueranteile

Anlage 3 – Ergebnishaushalt; Aufwendungen

Personalaufwendungen =    Dienstbezüge, Sozialversicherung,

Versorgungskasse, Beihilfen,

Personalnebenausgaben, Aufwendungen für

ehrenamtliche Tätigkeit

 

Aufwendungen für Sach-

und Dienstleistungen =    Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen,

Gebäude- u. Grundstücksbewirt-schaftung, Mieten, Pachten,  Fahrzeughaltung, Verwaltungs- und

Betriebsausgaben, Geschäftsausgaben, Erwerb. v.

Vorräten, sonst. Dienstleistungen

 

Transferaufwendungen      =    Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke

     Sozialtransferleistungen; Steuerbeteiligungen, allg.

     Zuweisungen und Umlagen

 

Aufwendungen für Sach- und

Dienstleistungen =    Inanspruchnahme von Rechten

  und Diensten, Geschäftsaufwendungen; Steuern u.

 Versicherungen, Erstattungen aus lfd. Verwaltungs-

 Tätigkeit; Leistungsbeteiligungen; Wertveränderungen

 Rückstellungsaufwand

 

Zinsen u. Finanzaufwendungen

 

Abschreibungen

 

Int. Leistungsbeziehungen

 

Außerordentl. Aufwendungen

 

Anlage 4 – Finanzhaushalt

Entwicklung investive Einzahlungen u. Finanzierungstätigkeit (Konten *.68xxxxx u. *.69xxxx)

 

Investitionszuwendungen

Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken
und Gebäuden

Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen
Sachen des Anlagevermögens

Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen

Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen

Rückflüsse von Ausleihungen

Beiträge und ähnliche Entgelte

Einzahlungen aus Anleihen und Krediten für Investitionen

Aufnahme von Kassenkrediten

Rückflüsse von Darlehen; sonstige Einzahlungen

 

Anlage 5 – Finanzhaushalt

Entwicklung investive Auszahlungen u. Finanzierungstätigkeit (Konten *.78xxxxx u. *.79xxxx)

 

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen
des Anlagevermögens

Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzanlagen

Baumaßnahmen

Gewährung von Ausleihungen; sonstige Investitionsauszahlungen

Auszahlungen aus Anleihen und Tilgung von investiven Krediten

Tilgung von Kassenkrediten u. sonst. Wertpapierschulden

Tilgung  Umschuldung

Gewährung von Darlehen

Anlage 6 – Entwicklung der Verschuldung

 

Darstellung der Kredite aus Investitionskrediten. Eine weitere Kreditaufnahme für 2020 ist noch nicht erfolgt. Diese soll später erfolgen.

Hinweis: Durch die Mittelsperrung bei der Investitionsmaßnahme „Grunderwerb Schusterring“ ist folglich auch die dazugehörige Zwischenfinanzierung zu sperren.

 

Anlage 7  –Verschuldung der Stadt Barmstedt

 

Dargestellt sind für 2020 die Werte, die sich aus der Planung für dieses Jahr sowie aus dem Stand zum 31.12.2020 ergeben.

Hinweis: Durch die Mittelsperrung bei der Investitionsmaßnahme „Grunderwerb Schusterring“ war folglich auch die dazugehörige Zwischenfinanzierung zu sperren.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- u nd Jugendlichenbeteiligung ist jedoch nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig für das Berichtswesen ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss..

 

gez.

Maier

Fachbereichsleitung Finanzen

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

div.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Ergebnisrechnung Erträge (33 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Eigene Steuereinnahmen (40 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Ergebnisrechnung Aufwendungen (33 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Finanzrechnung Einzahlungen (35 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 Finanzrechnung Auszahlungen (35 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 Entwicklung der Verschuldung (31 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 7 Verschuldungsstände (35 KB)      

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