Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-166  

Betreff: Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 95 d GO; Stand zum 04.08.2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
11.08.2020 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
29.09.2020 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2020 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten. Berichtet wird mit Stand vom 04.08.2020.

 

Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt hat die Bürgermeisterin der Stadtvertretung über die unerheblichen über- und außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen halbjährlich zu berichten.

 

Zum Stichtag des  04.08.2020 sind demnach folgende Überschreitungen eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx): 

 

Mehraufwendungen insgesamt         47.501,55 €

 

davon sind Mehraufwendungen von im Einzelfall

bis zu einem Höchstbetrag von 20.000,-€ vorab genehmigt

gemäß § 4 der Haushaltssatzung         22.185,37 €

 

davon sind noch genehmigungspflichtig        25.316,18 €

 

Finanzrechnung (7xxxxx):

 

Mehrauszahlung insgesamt          85.487,71 €

 

Davon sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall

bis zu einem Höchstbetrag von 20.000,-€ vorab genehmigt

 gemäß § 4 der Haushaltssatzung                    60.171,53 €

 

damit sind noch genehmigungspflichtig         25.316,18

 

Ein Überblick über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen ist der Anlage zu entnehmen.

 

Hinweis zur Leseweise der Anlage: Dort wo sowohl das Ergebniskonto und das Finanzkonto betroffen sind, wurden diese bei einem Posten beide benannt. Bei Berührung nur einer Kontenart ist auch nur dieses genannt (i.d. Regel bei Finanzrechnungskonten und dort zumeist investive Auszahlungen).

 

Der noch zu genehmigende Betrag betrifft die Rechtsberatungskosten für die

Beteiligungsverwaltung, insbesondere in Angelegenheiten der Stadtwerke Barmstedt, die in diesem Fall von den Stadtwerken im Rahmen einer Kostenerstattung zurückgefordert werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Vertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung Barmstedt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die in der ersten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2020 (zum Stichtag des 04.08.2020) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt werden zur Kenntnis genommen.
Der Haushaltsüberschreitung in der Ergebnis- und Finanzrechnung in Höhe von 25.316,18 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt über die in der Anlage aufgeführten Produktkonten.


 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind der Vorlage und ihrer entsprechenden Anlage zu entnehmen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen zum 04.08.2020

 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen 2020_Stadt Barmstedt (152 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner