Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-166
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Sachverhalt:
Im Laufe des Haushaltsjahres 2020 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten. Berichtet wird mit Stand vom 04.08.2020.
Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt hat die Bürgermeisterin der Stadtvertretung über die unerheblichen über- und außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen halbjährlich zu berichten.
Zum Stichtag des 04.08.2020 sind demnach folgende Überschreitungen eingetreten:
Ergebnisrechnung (5xxxxx):
Mehraufwendungen insgesamt 47.501,55 €
davon sind Mehraufwendungen von im Einzelfall
bis zu einem Höchstbetrag von 20.000,-€ vorab genehmigt
gemäß § 4 der Haushaltssatzung 22.185,37 €
davon sind noch genehmigungspflichtig 25.316,18 €
Finanzrechnung (7xxxxx):
Mehrauszahlung insgesamt 85.487,71 €
Davon sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall
bis zu einem Höchstbetrag von 20.000,-€ vorab genehmigt
gemäß § 4 der Haushaltssatzung 60.171,53 €
damit sind noch genehmigungspflichtig 25.316,18 €
Ein Überblick über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen ist der Anlage zu entnehmen.
Hinweis zur Leseweise der Anlage: Dort wo sowohl das Ergebniskonto und das Finanzkonto betroffen sind, wurden diese bei einem Posten beide benannt. Bei Berührung nur einer Kontenart ist auch nur dieses genannt (i.d. Regel bei Finanzrechnungskonten und dort zumeist investive Auszahlungen).
Der noch zu genehmigende Betrag betrifft die Rechtsberatungskosten für die
Beteiligungsverwaltung, insbesondere in Angelegenheiten der Stadtwerke Barmstedt, die in diesem Fall von den Stadtwerken im Rahmen einer Kostenerstattung zurückgefordert werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Vertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung Barmstedt.
Beschlussvorschlag:
Die in der ersten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2020 (zum Stichtag des 04.08.2020) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt werden zur Kenntnis genommen.
Der Haushaltsüberschreitung in der Ergebnis- und Finanzrechnung in Höhe von 25.316,18 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt über die in der Anlage aufgeführten Produktkonten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen sind der Vorlage und ihrer entsprechenden Anlage zu entnehmen.
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Anlagen: | |||||
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1 | Liste Haushaltsüberschreitungen 2020_Stadt Barmstedt (152 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76