Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-152
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Sachverhalt:
Berichtswesen 2019
Entwicklung der Einwohnerstruktur
Die Einwohnerzahl geht leicht zurück. Mit Datum vom 31.12.2019 hat die Stadt Barmstedt 10.363 Einwohner und somit im Jahr 2019 einen Rückgang um 14 Einwohner.
Die Entwicklung der Einwohnerzahl ist in der folgenden Grafik dargestellt:
Mit 83 Geburten und mit 171 Sterbefällen war im Jahre 2018 ein Einwohnerrückgang um 88 Personen zu verzeichnen. Im Jahr 2019 ist ein Einwohnerrückgang auf Grund der Sterbefälle um 81 Personen zu verzeichnen.
Im Jahre 2019 sind 723 Personen zugezogen. Der absolut größte Altersteil der Zuziehenden ist wie im Vorjahr im Alter zwischen 19 - 65 Jahren, d.h. im Abschnitt der Berufstätigen.
Die Grafik macht deutlich, dass 41 % der Zuzüge durch Menschen zwischen 19-35 Jahren und 19 % der Zuzüge durch Menschen zwischen 36-50 Jahren erfolgen.
Trotz leichtem Rückgang der Einwohnerzahlen haben sich keine signifikanten Änderungen in der Altersstruktur ergeben.
Folgend die Entwicklungsdaten der Kinderzahlen nach den verschiedenen Altersklassen.
Die Zahl der in Barmstedt lebenden Ausländer hat sich mit 1007 Personen in Hinblick auf die letzte Erhebung um 80 Personen erhöht. Die Anteile der Gruppen ist in der folgenden Grafik erkennbar.
Personen aus Afghanistan: 58, Albanien: 6, Armenien: 19, Bosnien und Herzegowina: 17, Griechenland: 22, Irak: 23, Italien: 25, Kosovo: 12, Kroatien: 42, Niederlande: 14, Österreich: 18, Polen: 112, Rumänien: 34, Russland: 7, Serbien: 21, Spanien: 35, Syrien: 158, Türkei: 166, sonstige: 218
Sozialdaten
Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach SGB II / III
Die Arbeitslosenzahl verzeichnet mit 339 Personen im Jahre 2019 einen Rückgang um 31 Personen.
Entwicklung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Leistungen nach dem SGB II erhalten Arbeitslose und sog. „Aufstocker“ (Erwerbstätige deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht) sowie Personen, die mit diesen Personen in Bedarfsgemeinschaft leben (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, etc.). In den Bedarfsgemeinschaften leben 88 Kinder unter 6 Jahren, 102 Kinder zwischen 6 und 13 Jahren und 48 Kinder zwischen 14 und 17 Jahren.
Die Anzahl der Leistungsberechtigten Personen der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch hat sich seit 2011 wie folgt entwickelt:
Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten Rentnerinnen und Rentner, sowie volljährige Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne des Rentenrechtes sind, soweit sie Ihren täglichen Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten können.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten Personen, die keinen Anspruch auf Grundsicherung oder auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben und Ihren täglichen Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten können. Im Regelfall sind dies Peronen, die befristet voll erwerbsgemindert sind.
Bei den Heimfällen handelt es sich um pflegebedürftige Personen, die in Pflegeeinrichtungen leben und die Kosten für die Einrichtung nicht selbst aufbringen können. Diese Personen erhalten Unterstützung im Rahmen des Siebten Kapitels des SGB XII.
Die Asylbewerberzahlen der durch das Sozialamt der Stadt Barmstedt durchschnittlich betreuten Personen:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist gem. § 1 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
gez. Lichy
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de