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Vorlage - VO/2020-142
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30.01.2020 hat die Lebenshilfe im Kreis Pinneberg gemeinnützige GmbH vorrangig aufgrund der Tariferhöhung in 2020 eine Anhebung der Elternbeiträge zum 01.08.2020 gemäß vertraglicher Vereinbarung vom 23.02.2018 beantragt.
In der zugrundeliegenden Ausgaben- /Kostenstruktur fließen die Personalkosten mit 80 % und die Sachkosten mit 20 % ein, sodass sich eine mittels Dreisatz errechnete Anpassung von 3,59 % ergibt.
Die Anpassung der beantragten Anhebung der Elternbeiträge errechnet sich gemäß Kalkulation der Lebenshilfe wie folgt:
- die Tariferhöhung im TVöD SuE um 4,06 % x 80 % = 3,25 %
- Preissteigerung bei den Sachkosten von 1,7 % x 20 % = 0,34 %
Das daraus resultierende Beitragsmodell ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen genehmigt die Anpassung der Elternbeiträge nachträglich zum 01.08.2020 gemäß Antrag der Lebenshilfe vom 30.01.2020 nach dem beigefügtem Beitragsmodell.
Finanzielle Auswirkungen:
Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
-Schreiben der Lebenshilfe vom 30.01.2020 mit dem Beitragsmodell für die Schulkinderbetreuung ab 01.08.2020
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Anlagen: | |||||
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1 | Anhebung der Elternbeiträge - Schulkinderbetreuung an der Grundschule Hörnerkirchen (651 KB) |
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