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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-133  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rahmen des Jahresabschlusses 2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
29.09.2020 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 fielen noch zu buchende Sachverhalte an, die haushaltsrechtlich einer überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Auszahlung oder Aufwendung gleich kommen. Deren Zuordnung wird nachstehend und in der beigefügten Anlage bekannt gegeben und erläutert:

 

  • Buchungen der Gruppierungen 679 in Höhe von 189.048,41 €: Es handelt sich um Verrechnungen innerhalb des Haushaltes (meist zur Verrechnung der Tätigkeiten des Bauhofes), die gem. Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtig sind. Es stehen stets bei Gruppierungen 169 entsprechende Einnahmebuchungen gegenüber. Die Buchungen sind nicht kassenwirksam.
  • Buchungen der Gruppierungen 680 in Höhe von 1.180.385,43 €: Es handelt sich um Abschreibungsbuchungen aus vorhandenen Vermögenswerten, die nicht den Planwerten entsprachen. Es stehen in den Gruppierungen 270 entsprechende Einnahmebuchungen gegenüber. Die Buchungen sind nicht kassenwirksam. Die Abschreibungsbeträge linearen Abschreibungen ergeben sich aus vorgegebenen Abschreibungstabellen, für die außerordentliche Abschreibungen aus den tatsächlichen Verhältnissen.

Zur Erläuterung der Buchung bei 562200.680000: Aufgrund des bekannten Sachverhaltes „Wasserschaden bei einer Sporthalle“ wurde die Wertminderung durch eine außerordentliche Abschreibung gebucht, damit der Vermögenswert richtig in die Eröffnungsbilanz gehen kann.

Von einer überplanmäßigen Ausgabe für ein Laptop für den Bauhof in Höhe von 449 € ist Kenntnis zu nehmen, dieser Betrag ist von der „Üpl – Ermächtigung“ der Bürgermeisterin geckt.

 

Zu genehmigen sind weiterhin die nicht kassenwirksamen Buchungen auf den Ausgabehaushaltsstellen für den Ausgleich innerhalb der Haushaltsteile:

 

  • 2.910000.910000: Abführung des Überschuss Vermögenshauhalt an die allg. Rücklage, 2.039.291,45 €
  • 4.911000.400000: Entnahme aus der allg. Rücklage zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes, 1.557.746,55 €
  • 2.910000.900000: Durchbuchung der genannten Entnahme an den Verwaltungshaushalt

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder-  und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung nimmt von den Buchungen der Gruppierungen 679 in Höhe von 189.048,41 € sowie einer überplanmäßigen Ausgabe über 449 €  Kenntnis.

 

Genehmigt werden:

 

Buchungen der Gruppierungen 680 in Höhe von 1.180.385,43 sowie

die Zuführungs- und Entnahmebuchungen zur allg. Rücklage in Höhe von 2.039.291,45 bzw. 1.557.746,55 €

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorlage

 

 

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Anlage/n:

Liste der über- und außerplanmäßigen Buchungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2019
 

 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage Uepl - Apl aus Jahresrechnung 2 (90 KB)      

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