Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-132
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Sachverhalt:
Die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2019 ist abgeschlossen. Das Ergebnis der Haushaltsrechnung wurde am 09.06.2020 festgestellt. Gemäß § 94 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung und § 1 b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ist die Jahresrechnung vom Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung zu prüfen und anschließend der Stadtvertretung zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten.
Dieser Vorlage sind Unterlagen beigefügt. Zur weitergehenden Erläuterung des Jahresabschlussergebnisses wird auf den Haushaltsbericht per 31.12.2019 verwiesen (Sitzung des Hauptausschusses am 23.06.2020, Vorlage VO/2020-114).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses. Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Jahresrechnung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2019 gemäß Feststellung vom 09.06.2020.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Haushaltsbericht, VO/2020-114
Anlage/n:
diverse
gez. Maier
Fachbereichsleitung
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