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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-114  

Betreff: Berichtswesen; Haushalts- und Steuerentwicklung 2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt
23.06.2020 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Nach den Grundsätzen für das Berichtswesen in der Stadt Barmstedt wird nachfolgender Haushaltsbericht mit Stichtag 31.12.2019 (Jahresabschluss) abgegeben:

 

Hinweise vorab:

 

  • Soweit Ergebniszahlen genannt werden, handelt es sich um das sog. „bereinigte Soll“.
  • Das Haushaltsergebnis 2019 ist noch im Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung und anschließend in der Stadtvertretung zu behandeln. Der Termin für die dazu notwenige Sitzung des Ausschusses für die Jahresrechnungsprüfung ist der 08.06.2020, der für den Beschluss in der Stadtvertretung am 30.06.2020.

Die Haushaltszahlen dokumentieren den letzten Jahresabschluss nach kameraler Haushaltsführung bzw. Buchungsart. Der Abschluss wird durch diese Umstellung in nicht unerheblicher Art geprägt.

 

Die Übernahme bzw. Bildung von Haushaltsresten sind in der doppischen (bzw. kaufmännischen) Buchführung systemfremd, sie stellen dort eine bloße Ausgabeermächtigung dar, die ohne fest absehbare Einsparungen oder Mehreinnahmen ohne Finanzierung sind. Vorhandene Kreditermächtigungen würden nicht ausreichen und könnten vermutlich auch nicht nachträglich erlangt werden, nachdem der Ergebnisteil des Haushaltes 2020, wie erwartet, defizitär geplant werden musste.

 

Um eine ordentliche Bearbeitung vor allem der investiven Projekte zu ermöglichen, mussten diese anstatt der Bildung von Haushaltsresten erneut veranschlagt werden. Vor allem aber wurden aus früherer Zeit bereits übernommene und nicht verbrauchte Haushaltsreste aufgelöst (wobei das im Verwaltungshaushalt ohnehin aufgrund Gesetzes notwendig ist). Ohne diese Auflösung würde eine Mehrfachberücksichtigung in den Ergebnissen stattfinden. Nachdem es sich dabei in der Mehrzahl um Haushaltsausgabereste handelt, führt diese Auflösung zu einer deutlichen Ergebnisverbesserung.

 

Der Verwaltungshaushalt 2019 schließt ausgeglichen. Den Soll-Einnahmen in Höhe von 25.604.371,90 stehen Soll-Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber. Im Plan wurde ein kumuliertes Defizit von 7.222.200 € erwartet. Das kumulierte Defizit des Haushalts 2018 betrug 2.043.017,48 €. Der Verwaltungshaushalt des Jahres 2019 ohne kumulierte Defizite , jedoch nach Auflösung von Haushaltsausgaberesten in Höhe von 206.463,30 schloss daher mit einem Überschuss in Höhe von 485.270,93 € ab, so dass das kumulierte Defizit ohnehin abgebaut wurde Es betrug ohne die Zuführungen 1.557.746,55 €, so dass erstmals sogar ohne Fehlbetragszuweisung ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis erzielt wurde. Der Haushaltsausgleich wurde letztlich durch einen Soll – Überschuss im Vermögenshaushalt erreicht.

 

Im Wesentlichen trugen folgende Faktoren zu diesem deutlich besseren Ergebnis bei:

 

Einnahmen:

  • Zuführung vom Vermögenshaushalt  / Rücklagen 1.562.026,27
  • Gewerbesteuermehreinnahmen 363.386,65 
  •  Fehlbetragszuweisung   593.516,19 
  •  Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 57.336,00 
  • Kostenausgleich § 25 Abs. 2 KiTaG  56.348,31 
  •  Landeszuschüsse Asylbewerber 47.524,19 
  • Konnexitätsmittel Betriebskosten KiTa u3 159323,33

 

Ausgaben:

  • Bauunterhalt 783.322,69 
  • Personal 325.833,07 
  • Bewirtschaftung der Grundstücke 204.950,76 
  • Minderausgaben Zinsen 176.138,90 

Die nicht verbrauchten Mittel im Bauunterhalt führten im Haushalt 2020 zu einer deutlichen Ansatzmehrung.

 

Die Einnahmen aus der Gewinnzuweisung der Stadtwerke waren um 302.825  wegen einer dort zu bildenden Verfahrensrückstellung erheblich geringer als geplant. Eine der festen Größen von früheren Haushaltsfinanzierungen verschwindet damit immer mehr.

 

Weitere bedeutsame Einnahmeausfälle lagen nicht vor, jedoch noch ein Reihe vieler kleinerer Einnahmeverbesserungen.

 

Bedeutsame Mehrausgaben waren bei den Ausgleichszahlungen für den Defizitausgleich bei den Kindertagesstätten (206.898,70 €). Für die Gewerbesteuerumlage mussten 24.548,82 € mehr ausgegeben werden. Diese korrespondiert mit den Gewerbesteuermehreinnahmen.

 

Der Vermögenshaushalt 2019 konnte bei Soll - Einnahmen und Soll - Ausgaben von je 5.479.588,23 € ausgeglichen werden.

 

Aus dem Vermögenshaushalt wurden wegen der bereits geschilderten Notwendigkeit der Auflösung von Haushaltsresten ein Überschuss in Höhe von 2.039.291,45 € gebucht, der zunächst in die allg. Rücklage gebucht wurde. Der dort eigentlich zur Entnahme bereit stehende Betrag i.H.v. 271.468,17 € konnte dort verbleiben.

 

Insgesamt wurden Grundstücke für ca. 830.000 € gekauft, die allerdings hauptsächlich aus Haushaltsresten finanziert wurden. Von den Ansätzen blieben ca. 1,2 Mio.€ ungenutzt, was im Wesentlichen auf den noch nicht erfolgten Kauf einer Fläche für eine Bücherei zurückzuführen ist.

 

Aufgrund der Zeitschiene bei der Digitalisierung der Schulen, die hauptsächlich in 2020 abgewickelt werden soll, waren in diesem Themenbereich bei der Beschaffung von beweglichen Gütern von ca. 230.000 € nur ca. 15.000 € genutzt. Diese Verschiebung ist im Investitionsprogramm des Jahres 2020 zu sehen.

 

In der Abwicklung befinden sich auch noch der Neubau der Feuerwache und der Kindertagesstätte. Zumindest bei letzterer wird der Hauptteil der Mittelflüsse in 2020 stattfinden.

 

Von der Kreditermächtigung aus dem Jahr 2019 wurde kein Gebrauch gemacht. Lediglich die Umschuldung aufgrund Ende einer Zinsbindung wurde durchgeführt sowie die übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2018 in Anspruch genommen.

 

Die Auflösung der Haushaltsreste führte zu dem genannten Überschuss im Vermögenshaushalt. Nachdem diese fast ausschließlich im Ausgabebereich stattfanden (und nicht aus übernommenen Kreditermächtigungen), müssen diese dann aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben bei defizitärem Verwaltungshaushalt zu dessen Ausgleich herangezogen werden. Nach Zuführung an die allg. Rücklage wurde deshalb ein Betrag aus dieser in Höhe von 1.557.746,55 € zu dessen Ausgleich entnommen. Es verbleibt eine allg. Rücklage in Höhe von 753.013,07 € (wobei schon jetzt der Hinweis erfolgt dass der Begriff „allg. Rücklage“ in der Doppik inhaltlich nicht mit diesem zu tun hat).

 

Weitere Informationen können aus den beigefügten Anlagen gewonnen werden.

 

Anlagen 1 a+b – Einnahmen Verwaltungshaushalt

Eigene Steuereinnahmen

=

Grundsteuern A und B, Gewerbesteuer,

Hundesteuer, Vergnügungssteuer

 

 

Zum 01.01.2019 trat eine Anpassung der Hebesätze in Kraft.

Steueranteile

=

Einkommensteuer, Umsatzsteuer

Finanzausgleich

=

Allgemeine und Sonderschlüsselzuweisungen, Fehlbetragszuweisung, Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben, Sonderausgleich

nach § 31 a FAG

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

=

Gebühren, Mieten, Pachten, Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts, Zuweisungen für laufende Zwecke

Sonstige Finanzeinnahmen

=

Zinsen, Gewinnablieferungen, Konzessionsabgaben, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen

 

 

Die Gewinnablieferung der Stadtwerke war um gut 300.000 € geringer. Die Fehlbetragszuweisung deckte den anerkennungsfähigen Fehlbetrag vollsändig ab.

 

Anlagen 2 a+b – Eigene Steuereinnahmen / Steueranteile

 

Anlagen 3 a+b – Ausgaben Verwaltungshaushalt

Personalausgaben

=

Dienstbezüge, Sozialversicherung, Versorgungskasse, Beihilfen, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit

Sächliche Ausgaben

= 

Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen, Gebäudebewirtschaftung, Mieten, Pachten, Fahrzeughaltung, Verwaltungs- und Betriebsausgaben, Geschäftsausgaben, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen, innere Verrechnungen 

Zuweisungen und Zuschüsse

=

Kindertagesstätten, Sportförderung u. a.

Sonstige Finanzausgaben

=

Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage, Zinsen, Zuführungen zum Vermögenshaushalt

Sollfehlbetrag Vorjahr

=

Kumulierte Vorjahresbeträge

 

 

Anlage 4 a+b – Einnahmen Vermögenshaushalt

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

=

Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungen, Zuführungen zur Einstellung in Sonderrücklagen

Entnahmen aus Rücklagen

=

Sonderrücklagen (Altersteilzeit, Nelke-Stiftung)

Rückflüsse von Darlehen

=

Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau)

Rückflüsse von Beteiligungen

=

 

Verkauf von Grundstücken

=

stadteigene Grundstücke

Verkauf bewegliches Vermögen

=

zu ersetzende Vermögensgegenstände

Beiträge u. ä.

=

Ausbaubeiträge

 

 

Der negative Ergebniswert beruht auf der Auflösung von Haushaltseinnahmeresten

Zuweisungen und Zuschüsse

=

für Maßnahmen des Vermögenshaushalts

Kreditaufnahmen

=

 

 

Anlage 5 a+b – Ausgaben Vermögenshaushalt

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

=

Entnahmen aus Sonderrücklagen (Altersteilzeit, Nelke-Stifung, Humburg-Haus)

Zuführungen an Rücklagen

=

Sonderrücklagen (Altersteilzeit, Nelke-Stiftung, Humburg-Haus)

Vermögenserwerb

=

Grundstücke, Lizenzen, bewegliche Sachen

Baumaßnahmen

=

eigene Baumaßnahmen

 

 

Der negative Ergebniswert beruht auf der Auflösung von Haushaltseinnahmeresten

Tilgung von Krediten

=

Tilgung von Krediten, die zur Eigenanteilfinanzierung aufgenommen wurden

Förderung von Investitionen

=

Investitionen Dritter 

 

Anlage 6 – Entwicklung Fehlbetrag Verwaltungshaushalt

 

Anlage 7 – Verschuldung der Stadt Barmstedt, Entwicklung 2019

 

Dargestellt ist die Verschulung aus Verträgen für Investitionskredite (Soll – Stände zum 31.12.2019 lt. Zins- und Tilgungsplänen). Hinzu kommt noch ein Vertrag für die Liquiditätssicherung über 2 Mio.€ (Kassenkredit).

 

Anlage 8 – Verschuldung der Stadt Barmstedt, Entwicklung 2006 – 2019

 

Dargestellt ist die Verschulung aus Verträgen für Investitionskredite (Soll – Stände zum 31.12.2019 lt. Zins- und Tilgungsplänen).

 

Anlage 9 – Entwicklung der Rücklagenbestände

 

Anlage 10 – Kassenmäßiger Abschluss.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:


div.
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1a Verwaltungshaushalt Einnahmen (47 KB)      
Anlage 2 2 1b Verwaltungshaushalt Einnahmen Abweichungen (37 KB)      
Anlage 3 3 2a Eigene Steuereinnahmen (45 KB)      
Anlage 4 4 2b Eigene Steuereinnahmen Abweichungen (37 KB)      
Anlage 5 5 3a Verwaltungshaushalt Ausgaben (45 KB)      
Anlage 6 6 3b Verwaltungshaushalt Ausgaben Abweichungen (36 KB)      
Anlage 7 7 4a Vermögenshaushalt Einnahmen (49 KB)      
Anlage 8 8 4b Vermögenshaushalt Einnahmen Abweichungen (40 KB)      
Anlage 9 9 5a Vermögenshaushalt Ausgaben (51 KB)      
Anlage 10 10 5b Vermögenshaushalt Ausgaben Abweichungen (40 KB)      
Anlage 11 11 6 Entwicklung des Fehlbetrages (63 KB)      
Anlage 12 12 7 Stand der Verschuldung (36 KB)      
Anlage 13 13 8 Entwicklung der Verschuldung (38 KB)      
Anlage 14 14 9 Entwicklung der Rücklagenbestände (33 KB)      
Anlage 15 15 10 Kassenabschluss (43 KB)      

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