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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2009-351  

Betreff: Erstellung eines Sportstättenkonzeptes für das Amt Hörnerkirchen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Schul- und Sportausschuss Amt Hörnerkirchen Vorberatung
24.06.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schul- und Sportausschusses Hörnerkirchen (offen)   
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
16.07.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Seit geraumer Zeit wird die Planung, Nutzung und Auslastung der im Amt Hörnerkirchen vorhandenen Sportanlagen vom SV-Hörnerkirchen und von der Politik diskutiert. Im Frühjahr 2009 erfolgte eine Besichtigung der öffentlichen und privaten Sportanlagen durch die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden.

Mit dem Sportverein wurde abgestimmt, dass vor weiteren Gesprächen z.B. über die Errichtung eines neuen Sportplatzes usw. ein Sportstättenkonzept für den Amtsbereich Hörnerkirchen erstellt werden soll. Auftraggeber der Erstellung des Konzeptes soll das Amt Hörnerkirchen sein. Das Konzept soll unter Berücksichtigung aller Sportstätten im Amtsbereich und der Anzahl der Sportler/innen erarbeitet werden.

Als Planer wurde vom Landessportverband Herr Burkhardt Koriath aus Elmshorn vorgeschlagen.

 

Eine Kostenschätzung für die Erstellung des Konzeptes wird derzeit von der Verwaltung eingeholt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

a)

Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss den Planer Burkhardt Koriath aus Elmshorn mit der Erstellung eines Sportkonzeptes für den Amtsbereiche Hörnerkirchen zu beauftragen.

 

b)

Der Amtsausschuss beschließt, den Planer Burkhardt Koriath aus Elmshorn mit der Erstellung eines Sportkonzeptes für den Amtsbereich Hörnerkirchen zu beauftragen.

Die Kosten für die Planung werden als außerplanmäßige Ausgabe genehmigt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten ergeben sich aus der Kostenschätzung.

Diese wird zur Sitzung des Schul- und Sportausschusses vorliegen.

Die Finanzierung erfolgt mit dem Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung.

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