Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-099
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Sachverhalt:
Die CDU beantragte die Überarbeitung der Gebührenordnung. In einem Gespräch mit Herrn Küpper wies dieser darauf hin, dass zurzeit die Betreuung durch die Kurse getragen werden, dieses aber nicht sinnvoll sei. Seines Erachtens ergibt es mehr Sinn, die Betreuungsgebühren ein wenig anzuheben und die reinen Kursgebühren in drei unterschiedliche Beitragsstufen zu staffeln. Eine mögliche Anpassung der Entgeltordnung ist als Anlage beigefügt.
Weiteren Informationen und den Vorschlag zur Entgeltordnung sind den beigefügten Anschreiben der Johanniter zu entnehmen.
Des Weiteren erfragte die CDU die Höhe der Fördergelder. Für das Schuljahr 2019/2020 hat die Stadt Barmstedt einen Zuwendungsbescheid über 27.080,- € erhalten. Für das Schuljahr 2020/2021 wird ein Fördergeld in Höhe von 47.375,- € von der Johanniter Unfallhilfe beantragt. Die Höhe dieser Förderung wird nur erreicht, wenn alle Kurse, wie beantragt, voll ausgelastet sind.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist zurzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1c der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Kultur, Schule und Sport
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung Barmstedt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport spricht der Stadtvertretung folgende Empfehlung aus:
Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt, der Änderung der Entgeltordnung zum 01.08.2020 zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der Änderung der Entgeltordnung zu Gunsten der Eltern, entstehen der Stadt Mehrkosten.
Für die Berechnung der Mehrkosten wurden die aktuellen Anmeldungen der normalen Kursbuchung (ohne Betreuung und ohne Hausaufgaben) für dieses Schuljahr zugrunde gelegt.
Bei einer Änderung des Regelbeitrages von 25,- € auf 20,- € pro Monat würden bei aktuell 8 Kindern 480,- € Mehrkosten im Jahr anfallen.
Bei einer Änderung des Regelbeitrages von 25,- € auf 15,- € pro Monat würden bei aktuell 8 Kindern 960,- € Mehrkosten im Jahr anfallen
Ändert man die Kursgebühren in 3 unterschiedliche Beitragsstufen, können genaue Mehrkosten aktuell nicht abgeschätzt werden, da dann von einer höheren Anmeldezahl ausgegangen werden kann.
Zu dem Wirtschaftsplan der Johanniter ist anzumerken, dass Fördergelder von 20,- € für eine genehmigte OGTS angegeben sind. Da die JKS noch keine genehmigte OGTS ist, kommen hier nur 15,- € Förderung in Betracht. Die Erträge durch das Land ändern sich somit von knapp 47.000,- € auf knapp 43.000,- €.
Anlage/n:
- CDU Antrag OGTS Johanniter
- Anschreiben zur Entgeltordnung der Johanniter
- Entgeltordnung OGTS ab Januar 2020
- Entgeltordnung OGTS ab August 2020 – Johanniter Vorschlag
- Entgeltordnung OGTS ab August 2020 - Johanniter-Vorschlag, Stand 09.06.2020
- Wirtschaftsplan Barmstedt 2020 der Johanniter Stand August 2019
- Wirtschaftsplan Barmstedt 2020 der Johanniter Stand Mai 2020
gez. Lichy
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