Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-083
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Sachverhalt:
Die „Bramstedter Landstraße“ in den Gemeinden Bokel und Lutzhorn verbindet die Kreisstraße 2 (K2) des Kreises Pinneberg über die GIK 139 (SE) mit der Kreisstraße K48-030 des Kreises Segeberg. Die „Bramsteter Landstraße“ selbst ist eine Gemeindestraße in den jeweils genannten Gemeinden.
Eine Verkehrsmessung an der nördlichen Bokeler Strecke ergab folgende Werte:
• Verkehrsmenge an Werktagen -> bis über 3.000 Verkehrsbewegungen pro Tag
• Verkehrsmenge an Wochenenden -> bis über 2.000 Verkehrsbewegungen pro Tag
Bei 2.000 bis 3.000 Verkehrsbewegungen pro Tag bei einer Einwohnerzahl der anliegenden Gemeinden von unter 1.000 Einwohnern je Gemeinde handelt es sich nicht um nachbarlichen Verkehr, sondern es handelt sich um überörtlichen Verkehr benachbarter Kreise, der eine Umstufung der Bramstedter Landstraße von einer Gemeindestraße in eine Kreisstraße nach Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein möglich macht.
In dieser Angelegenheit haben bereits einige Gespräche zwischen den benachbarten Gemeinden Bokel und Lutzhorn stattgefunden. Auch die anliegenden Gemeinden aus dem Kreis Segeberg sowie der Wege-Zweckverband Segeberg sind in das Verfahren eingebunden.
Eine Antwort auf eine entsprechende Anfrage an das Land Schleswig-Holstein liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Hiernach muss für eine Umwidmung der „Bramstedter Landstraße“ ein Antrag, möglichst von allen betroffenen Gemeinden, beim LBV.SH eingereicht werden. Der LBV.SH verlangt als Nachweis vom Antragsteller ein verkehrliches Gutachten, aus dem sich unter anderem die überörtlichen Verkehrsströme ergeben. Dieses geforderte Verkehrsgutachten ist für die Gemeinden nicht nur aus finanziellen, sondern derzeit auch aus organisatorischen Gründen nicht zu erbringen. Organisatorisch begründet ist diese Angelegenheit damit, dass sich die Zubringerstraße zur „Bramstedter Landstraße“, die K 2 bis 2022 in der Sanierungsphase mit Vollsperrung befindet und somit keine repräsentativen Aussagen in dem Gutachten gemacht werden können. Eine Unterstützung der Gemeinden durch die entsprechenden Fachbehörden wäre hierbei hilfreich und von der Erstellung des geforderten Gutachtens sollte verzichtet werden. Dafür kann auf die ausführlichen vorhandenen Auswertungen der Verkehrsdaten von der VG Barmstedt / Hörnerkirchen zugegriffen werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, einen Antrag auf Umstufung der „Bramstedter Landstraße“ von einer Gemeindestraße in eine Kreisstraße nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr zu beantragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die eventuelle Erstellung eines verkehrlichen Gutachtens und Kosten für die Herstellung der Straße in einen ordnungsgemäß unterhaltenen Zustand bei Baulastwechsel
Anlage/n:
Anschreiben LBV.SH
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Anlagen: | |||||
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1 | Antwort LBV_SH (902 KB) |
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