Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-051-1
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Sachverhalt:
Die Ursprungsvorlage beinhaltet offene Punkte, von denen zwischenzeitlich einige geklärt werden konnten. Andere sind jedoch noch immer offen.
Im Bezug zu den Elternbeiträgen wurde klargestellt, dass die gesamte Betreuungszeit mit den Eltern abgerechnet werden kann. Insofern erfolgt auch bei einer täglichen Betreuung von zehn Stunden eine Abrechnung der gesamten zehn Stunden, ebenso können die Randzeiten abgerechnet werden.
In welcher Form die Elternbeiträge für die Hortbetreuung berechnet werden, ist derzeit noch unklar. Zur Diskussion steht eine Abrechnung der tatsächlich monatlichen Betreuungszeit (unter Berücksichtigung der Ferienzeiten) mit einem enormen Verwaltungsaufwand oder die Abrechnung eines gemittelten Betrages. Die Kitaaufsicht prüft derzeit noch das entsprechende Vorgehen.
Für den Bereich der Sozialstaffel kann berichtet werden, dass ein Anspruch auf Sozialstaffel besteht, auf Geschwisterermäßigung jedoch nicht.
Eine Entscheidung des Kreises zur Geschwisterermäßigung im Hortbereich wie auch zur Sozialstaffel und zur Geschwisterermäßigung im schulischen Bereich ist derzeit noch nicht getroffen worden.
Trotz der offenen Punkte hat der Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt eine einstimmige Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung gefasst.
Mit dieser Entscheidung werden die im neuen Kita-Recht vorgesehenen Höchstbeträge mit den Eltern abgerechnet bzw. den Eltern wird die Möglichkeit zur Beantragung der Sozialstaffel in der Mindesthöhe ermöglicht. Weiterführende Ermäßigungen werden so seitens der Stadt nicht gewährt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung Barmstedt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt:
1. Elternbeiträge werden ab dem 01.08.2020 entsprechend des Kita-Reform-Gesetzes sowie der noch ausstehenden Stellungnahme des Landes erhoben. Eine geringere Festsetzung der Elternbeiträge wird nicht vorgenommen.
Künftige Änderungen im Rahmen der Erhebung der Elternbeiträge werden grundsätzlich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben übernommen.
2. Die Berechnung der Sozialstaffel erfolgt ab dem 01.08.2020 entsprechend der Vorgaben nach dem Kita-Reform-Gesetz. Zusätzliche Ermäßigungen seitens der Stadt Barmstedt werden nicht vorgesehen.
Künftige Änderungen im Rahmen der Sozialstaffel werden grundsätzlich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben übernommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Sofern die angestrebten Beschlüsse gefasst werden, treten keine weiteren finanziellen Belastungen für die Stadt Barmstedt ein.
Anlage/n:
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