Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-078  

Betreff: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Erweiterung der Aufgaben des Zweckverbandes kommunit
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kruse, Heike
Federführend:FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
23.06.2020 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
30.06.2020 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Zuge der Vorbereitungen zur Neufassung der Verbandssatzung (vgl. Anlage 1) von kommunit ist die Notwendigkeit aufgetreten, dass eine Veränderung der Aufgaben des Zweckverbandes eine Anpassung des dem Zweckverbandes zugrundeliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages bedarf. Es ist notwendig, dass zum Beispiel die Erweiterung um die Aufgabe Schul-IT zwischen den Mitgliedern eindeutig vereinbart wird. Entsprechendes gilt für die Erfüllung von Aufgaben für Nichtmitglieder. Die Änderung der Satzung allein ist nicht ausreichend, da hierdurch die kommunale Selbstverwaltung der einzelnen Verbandsmitglieder nicht berücksichtigt würde.

 

Für eine Änderung der Gründungs- und Beitrittsverträge wurde ein Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Erweiterung der Aufgaben des Zweckverbandes

erarbeitet. Die Hinweise der Aufsichtsbehörde (Innenministerium) wurden im Rahmen der Erstellung des öffentlich-rechtlicher Vertrages (vgl. Anlage 2) berücksichtigt.

 

Neben der Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung kommunit am 10.02. 2020 ist die Zustimmung der Gremien der einzelnen Verbandsmitglieder von
kommunit erforderlich.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 

.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:


Die Stadtvertretung beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Erweiterung der Aufgaben des Zweckverbandes kommunit in der der Vorlage beigefügten Fassung.


 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

  1. Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes kommunit
  2. öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Erweiterung der Aufgaben des Zweckverbandes kommunit



 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 21.02.2020 - Verbandssatzung Stand 20200118 (415 KB)      
Anlage 2 2 Muster öffentlich rechtl Vertrag Aufgabenerweiterung (123 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner