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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-077  

Betreff: Satzung über die Benutzung des Gemeinschaftsarchives
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Bradler, Christina
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
20.05.2020 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
30.06.2020 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Jedes Archiv braucht eine Satzung, daher sollte auch für das Gemeinschaftsarchiv eine solche beschlossen werden. Sie definiert die Nutzungsbedingungen des Archives und sichert die Verwaltungsträger gegen Schäden ab, die dem Nutzer oder Dritten durch Verschulden des Nutzers entstehen. Es wird u.a. dargelegt, in welchen Fällen das Archiv die Herausgabe von Informationen verweigern darf. Rechte und Pflichten des Archivs werden festgesetzt. Die Satzung dient zudem dem Schutz des Archivguts. Es wird beschrieben, wie dieses zu behandeln ist, von der Lektüre im Leseraum über die Anfertigung von Reproduktionen bis hin zur Veröffentlichung. Der rechtliche Anspruch, den das Archiv auf seine Informationsträger hat, wird betont.

Die Satzung enthält neben einer Benutzererklärung folgende Paragraphen:

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Aufgaben des Archivs

§ 3 Benutzung des Archivs

§ 4 Benutzungsantrag

§ 5 Benutzungsgenehmigung

§ 6 Antrag auf Verkürzung von Schutzfristen

§ 7 Verhalten am Benutzerplatz

§ 8 Nutzung des Archivguts und der Findmittel

§ 9 Haftung

§ 10 Auswertung des Archivgutes

§ 11 Reproduktionen

§ 12 Ausleihe von Archivgut an öffentliche Stellen zu amtlichen Zwecken

§ 13 Ausleihe zu Ausstellungszwecken

§ 14 Gebühren

§ 15 Inkrafttreten

 

Die Satzung wurde in enger Anlehnung an die Satzung des Landesarchives von Schleswig-Holstein verfasst. Zusätzlich wurden die Satzungen anderer Archive des Kreises Pinneberg hinzugezogen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1c Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung der Stadt Barmstedt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage vorliegende Satzung über die Benutzung des Gemeinschaftsarchives der VG Stadt Barmstedt – Amt Hörnerkirchen und des Amtes Rantzau.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:


Es entstehen keine Kosten.
 

 

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Anlage/n:


Satzung über die Benutzung des Gemeinschaftsarchives

 

 

gez. Lichy
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung für das Gemeinschaftsarchiv (197 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

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Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

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Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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