Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-077
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Sachverhalt:
Jedes Archiv braucht eine Satzung, daher sollte auch für das Gemeinschaftsarchiv eine solche beschlossen werden. Sie definiert die Nutzungsbedingungen des Archives und sichert die Verwaltungsträger gegen Schäden ab, die dem Nutzer oder Dritten durch Verschulden des Nutzers entstehen. Es wird u.a. dargelegt, in welchen Fällen das Archiv die Herausgabe von Informationen verweigern darf. Rechte und Pflichten des Archivs werden festgesetzt. Die Satzung dient zudem dem Schutz des Archivguts. Es wird beschrieben, wie dieses zu behandeln ist, von der Lektüre im Leseraum über die Anfertigung von Reproduktionen bis hin zur Veröffentlichung. Der rechtliche Anspruch, den das Archiv auf seine Informationsträger hat, wird betont.
Die Satzung enthält neben einer Benutzererklärung folgende Paragraphen:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Aufgaben des Archivs
§ 3 Benutzung des Archivs
§ 4 Benutzungsantrag
§ 5 Benutzungsgenehmigung
§ 6 Antrag auf Verkürzung von Schutzfristen
§ 7 Verhalten am Benutzerplatz
§ 8 Nutzung des Archivguts und der Findmittel
§ 9 Haftung
§ 10 Auswertung des Archivgutes
§ 11 Reproduktionen
§ 12 Ausleihe von Archivgut an öffentliche Stellen zu amtlichen Zwecken
§ 13 Ausleihe zu Ausstellungszwecken
§ 14 Gebühren
§ 15 Inkrafttreten
Die Satzung wurde in enger Anlehnung an die Satzung des Landesarchives von Schleswig-Holstein verfasst. Zusätzlich wurden die Satzungen anderer Archive des Kreises Pinneberg hinzugezogen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1c Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung der Stadt Barmstedt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage vorliegende Satzung über die Benutzung des Gemeinschaftsarchives der VG Stadt Barmstedt – Amt Hörnerkirchen und des Amtes Rantzau.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten.
Anlage/n:
Satzung über die Benutzung des Gemeinschaftsarchives
gez. Lichy
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Anlagen: | |||||
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1 | Satzung für das Gemeinschaftsarchiv (197 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76