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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-060  

Betreff: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 70, 1. Änderung der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der "Marktstraße/Am Markt" sowie westlich der Straße "Küsterkamp"
a) Genehmigung des Planentwurfs
b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss
c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lentfer, Hans-Werner
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
02.03.2020 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt
11.06.2020 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Für das Gebiet südlich der „Marktstraße/Am Markt“ , sowie westlich der Straße „Küsterkamp" hat die Stadtvertretung Barmstedt am 25.09.2018 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 beschlossen.

 

Zwischenzeitlich sind die Planentwürfe im Bauausschus umfassend beraten worden.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat inzwischen stattgefunden. Stellungnahmen, die eine wesentliche Planänderung erfordern, sind nicht eingegangen. Sie ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.

 

Auffgrund des nun erreichten Planungsstandes kann das Bebauungsplanverfahren nun mit dem nächsten Verfahrensschritt des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses fortgeführt werden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1 e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70, 1. Änderung für das Gebiet südlich der „Marktstraße/Am Markt“ , sowie westlich der Straße „Küsterkamp" und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu beachrichtigen

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

--
 

 

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Anlage/n:

Entwurf der Planzeichnung / Legende

Entwurf der textlichen Festsetzungen

Entwurf der Begründung

Entwurf der Abwägung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planzeichnung / Legende (516 KB)      
Anlage 2 2 Textliche Festsetzungen (302 KB)      
Anlage 3 3 Begründung (6386 KB)      
Anlage 4 4 Abwägungsvorschläge (1574 KB)      

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