Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-060
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Sachverhalt:
Für das Gebiet südlich der „Marktstraße/Am Markt“ , sowie westlich der Straße „Küsterkamp" hat die Stadtvertretung Barmstedt am 25.09.2018 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 beschlossen.
Zwischenzeitlich sind die Planentwürfe im Bauausschus umfassend beraten worden.
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat inzwischen stattgefunden. Stellungnahmen, die eine wesentliche Planänderung erfordern, sind nicht eingegangen. Sie ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.
Auffgrund des nun erreichten Planungsstandes kann das Bebauungsplanverfahren nun mit dem nächsten Verfahrensschritt des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses fortgeführt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1 e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70, 1. Änderung für das Gebiet südlich der „Marktstraße/Am Markt“ , sowie westlich der Straße „Küsterkamp" und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu beachrichtigen
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlage/n:
Entwurf der Planzeichnung / Legende
Entwurf der textlichen Festsetzungen
Entwurf der Begründung
Entwurf der Abwägung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Planzeichnung / Legende (516 KB) | |||
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2 | Textliche Festsetzungen (302 KB) | |||
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3 | Begründung (6386 KB) | |||
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4 | Abwägungsvorschläge (1574 KB) |
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