Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-058
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Sachverhalt:
Auf der Sitzung der Arbeitsgruppe Rad am 13.01.2020 wurde von Frau Preckwinkel die Arbeit des Verkehrsverbund NAH.SH vorgestellt. Die NAH.SH fördert u.a. Bauvorhaben aus dem Bereich Bike & Ride zu 75% der Bausumme. Auch die Planung (einschließlich Leistungsphase 7) und der ggf. notwendige Flächenkauf werden mit 75% gefördert. Die verbleibenden Baukosten von 25 % werden von der Metropolregion Hamburg mit 50 % gefördert. Jedoch gibt es hierbei eine Förderuntergrenze von 10.000,00 €.
In Zusammenarbeit mit mehreren Kommunen hat NAH.SH einen Modulaufbau für offene und geschlossene Radstellanlagen entwickelt. Für den Hochbau gibt es einen Rahmenvertrag mit einem Anbieter (derzeit Firma Kienzler). Die Kosten für die Radstellanlagen werden derzeit neu angefragt (Anlage1). Die Tiefbauarbeiten müssten über die Stadt geplant und ausgeführt werden.
Um den Förderantrag bei NAH.SH stellen zu können, muss eine Vorplanung vorliegen. Außerdem ist eine Bedarfsanalyse für jede Bike & Ride Anlage durchzuführen.
Die Verwaltung wurde gebeten die Kosten für die Planung der Tiefbauarbeiten zu ermitteln. Da die Planungskosten von den Gesamtkosten des Planungsobjekt abhängen, wurde fogende Annahmen für die Tiefbauarbeiten festgelegt:
- vollständige Herstellung einer 260 m² großen Pflasterfläche
- Entwässerung
- Beleuchtung
- Fundamente für den Hochbau
Die Kosten für diese Arbeiten liegen bei rd. 143.000,00 €/brutto und die damit einhergehenden Planungskosten bei rd. 28.000,00 € (Leistungsphase 1-9 + örtliche Bauüberwachung). Davon abgeleitet liegen die Planungskosten für die Vorplanung bei rd. 5.000,00 €.
Durch die Vorplanung wird festgestellt, ob die vorhandene Pflasterfläche teilweise genutzt werden kann, um dadurch die Investitionskosten zu senken. Außerdem wird geklärt, welche Flächen für die Herstellung von Bike & Ride Anlagen benötigt werden. Diese Flächen liegen derzeit zum größten Teil im Besitz der AKN. Die AKN ist grundsätzlich zum Verkauf der Flächen bereit.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
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Beschlussvorschlag:
Die Planungsmittel in Höhe von 5.000,00 € werden im Haushalt 2020 für die Planung von Bike & Ride Anlagen im Bereich der AKN Haltestellen zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Vorplanung liegen bei 5.000,00 €
Anlage/n:
Präsentation des Verkehrsverbund NAH.SH
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Anlagen: | |||||
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1 | Präsentation 2020-01-13-Barmstedt Rad-AG (3) (6729 KB) |
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