Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-047
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Sachverhalt:
Dem Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2015 nebst Anlagen zur Prüfung vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2015 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.114,57 EUR ab. Gemäß § 26 (3) GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausglichen werden. Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen hat darauf zu achten, dass die Ergebnisrücklage mindestens 10 % von der Allgemeinen Rücklage entspricht.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Jahresfehlbetrag durch die Ergebnisrücklage auszugleichen. Die vorgeschriebenen 10 % von der Allgemeinen Rücklage werden bereits vor dem Ausgleich nicht mehr eingehalten. Die Ergebnisrücklage wird dann nur noch 6,98 % der Allgemeinen Rücklage betragen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Der Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses schlägt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss vor:
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum Bilanzstichtag 31.12.2015 wird beschlossen. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.114,57 EUR wird von der Ergebnisrücklage ausgeglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlagen
Anlage/n:
- Jahresabschluss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum 31.12.2015 inkl. Anlangen
- Lagebericht der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
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Anlagen: | |||||
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1 | 1 - Anhang zum Jahresabschluss 2015 inkl. Anlagen (1641 KB) | |||
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2 | 2 - Lagebericht zum 31.12.2015 (554 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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