Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-040
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Sachverhalt:
Im Laufe des Haushaltsjahres 2019 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.
Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich der Gemeindevertretung über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.
Zum Stichtag 31.12. 2019 sind folgende Haushaltsüberschreitungen eingetreten:
Ergebnisrechnung (5xxxxx):
Mehraufwendungen insgesamt 4.756,17 EUR
davon
sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem
Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt
gemäß § 4 der Haushaltssatzung: 616,79 EUR
sind Mehraufwendungen durch vorangegangene
Entscheidungenzuständiger Beschlussorgane genehmigt.
Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum: 4.139,38 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig: 0,00 EUR
Finanzrechnung (7xxxxx):
Mehrauszahlungen insgesamt 4.756,17 EUR
davon
sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem
Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt
gemäß § 4 der Haushaltssatzung: 616,79 EUR
sind Mehrauszahlungen durch vorangegangene
Entscheidungenzuständiger Beschlussorgane genehmigt.
Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum: 4.139,38 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 0,00 EUR
Die Übersicht über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen sind der Anlage zu entnehmen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2019 in der Ergebnisrechnung und in der Finanzrechnung in Höhe von 4.756,17 EUR werden gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlage
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Liste Haushaltsüberschreitungen 2019 Osterhorn (124 KB) |
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