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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-037  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
02.09.2020 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Laufe des Haushaltsjahres, sowie im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für 2019 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.

 

Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Amtsvorsteher mindestens halbjährlich dem Amtsausschuss über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

 

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 sind folgende Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

Mehraufwendungen insgesamt             87.299,36 EUR

 

davon

 

sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem

Höchstbetrag von 10.000 EUR vorab genehmigt

gemäß § 4 der Haushaltssatzung:                                                       45.837,00 EUR

 

sind Mehraufwendungen durch vorangegangene

Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.

Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum:                                      41.462,36 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:                               0,00 EUR

 

 

Finanzrechnung (7xxxxx):

 

Mehrauszahlungen insgesamt        3.925.075,09 EUR

 

davon

 

sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem

Höchstbetrag von 10.000 EUR vorab genehmigt

gemäß § 4 der Haushaltssatzung:                                                       92.603,57 EUR

 

sind Mehrauszahlungen durch vorangegangene

Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.

Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum:                                 3.730.319,78 EUR

damit sind noch genehmigungspflichtig:          102.151,74 EUR

 

Bei den genehmigungspflichtigen Haushaltsüberschreitungen handelt es sich um verschiedenen unabweisbare Nachverdichtungsmaßnahmen zum Ausbau des Breitbandnetzes.

 

Ferner ist eine Übersicht über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen der Anlage zu entnehmen.

 

 

Zuständigkeiten:

Gem. § 10 AO ist der Amtsausschuss zuständig.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2019 entstandenen Haushaltsüberschreitungen mit Stand vom 31.12.2019 in der Finanzrechnung in Höhe von 102.151,74 EUR. Die Haushaltsüberschreitungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 87.299,36 EUR und in der Finanzrechnung in Höhe von 3.822.923,35 EUR werden gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung zur Kenntnis genommen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

s. Anlage

 

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Anlage/n:

Liste Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2019

 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2019 Amt Hörnerkrichen (202 KB)      

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