Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-037
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Sachverhalt:
Im Laufe des Haushaltsjahres, sowie im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für 2019 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.
Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Amtsvorsteher mindestens halbjährlich dem Amtsausschuss über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.
Zum Stichtag 31. Dezember 2019 sind folgende Haushaltsüberschreitungen eingetreten:
Ergebnisrechnung (5xxxxx):
Mehraufwendungen insgesamt 87.299,36 EUR
davon
sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem
Höchstbetrag von 10.000 EUR vorab genehmigt
gemäß § 4 der Haushaltssatzung: 45.837,00 EUR
sind Mehraufwendungen durch vorangegangene
Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.
Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum: 41.462,36 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig: 0,00 EUR
Finanzrechnung (7xxxxx):
Mehrauszahlungen insgesamt 3.925.075,09 EUR
davon
sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem
Höchstbetrag von 10.000 EUR vorab genehmigt
gemäß § 4 der Haushaltssatzung: 92.603,57 EUR
sind Mehrauszahlungen durch vorangegangene
Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.
Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum: 3.730.319,78 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig: 102.151,74 EUR
Bei den genehmigungspflichtigen Haushaltsüberschreitungen handelt es sich um verschiedenen unabweisbare Nachverdichtungsmaßnahmen zum Ausbau des Breitbandnetzes.
Ferner ist eine Übersicht über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen der Anlage zu entnehmen.
Zuständigkeiten:
Gem. § 10 AO ist der Amtsausschuss zuständig.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2019 entstandenen Haushaltsüberschreitungen mit Stand vom 31.12.2019 in der Finanzrechnung in Höhe von 102.151,74 EUR. Die Haushaltsüberschreitungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 87.299,36 EUR und in der Finanzrechnung in Höhe von 3.822.923,35 EUR werden gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlage
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Anlagen: | |||||
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1 | Liste Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2019 Amt Hörnerkrichen (202 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76