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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-035  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
05.03.2020 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
18.03.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2019 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.

 

Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich der Gemeindevertretung über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

 

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 sind folgende Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

Mehraufwendungen insgesamt             87.256,41 EUR

 

davon

 

sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem

Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt

gemäß § 4 der Haushaltssatzung:                                                        2.968,59 EUR

 

sind Mehraufwendungen durch vorangegangene

Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane

genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den

Berichtszeitraum:                                                                                               27.287,82 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig            57.000,00 EUR

 

 

Finanzrechnung (7xxxxx):

 

Mehrauszahlungen insgesamt             92.322,25 EUR

 

davon

 

sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem

Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt

gemäß § 4 der Haushaltssatzung:                                                         8.034,43 EUR

 

sind Mehrauszahlungen durch vorangegangene

Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane

genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den

Berichtszeitraum:                                                                                               27.287,82 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig            57.000,00 EUR

 

 

Eine Übersicht über die Haushaltsüberschreitungen ist der Anlage zu entnehmen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2019 mit Stand vom 23.01.2020 entstandenen Haushaltsüberschreitungen in der Ergebnis- und der Finanzrechnung in Höhe von 57.000 EUR. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000 € wird gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung Kenntnis genommen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

s. Anlage

 

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Anlage/n:

Liste Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2019

 

 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen 2019 Brande-Hörnerkirchen (138 KB)      

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