Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-035
|
|
Sachverhalt:
Im Laufe des Haushaltsjahres 2019 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.
Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich der Gemeindevertretung über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.
Zum Stichtag 31. Dezember 2019 sind folgende Haushaltsüberschreitungen eingetreten:
Ergebnisrechnung (5xxxxx):
Mehraufwendungen insgesamt 87.256,41 EUR
davon
sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem
Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt
gemäß § 4 der Haushaltssatzung: 2.968,59 EUR
sind Mehraufwendungen durch vorangegangene
Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane
genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den
Berichtszeitraum: 27.287,82 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 57.000,00 EUR
Finanzrechnung (7xxxxx):
Mehrauszahlungen insgesamt 92.322,25 EUR
davon
sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem
Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt
gemäß § 4 der Haushaltssatzung: 8.034,43 EUR
sind Mehrauszahlungen durch vorangegangene
Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane
genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den
Berichtszeitraum: 27.287,82 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 57.000,00 EUR
Eine Übersicht über die Haushaltsüberschreitungen ist der Anlage zu entnehmen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2019 mit Stand vom 23.01.2020 entstandenen Haushaltsüberschreitungen in der Ergebnis- und der Finanzrechnung in Höhe von 57.000 EUR. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000 € wird gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Liste Haushaltsüberschreitungen 2019 Brande-Hörnerkirchen (138 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de