Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-034
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Sachverhalt:
1. Leasing
Im Jahre 2018 wurde ein Programm für die Austattung des Bauhofes mit Fahrzeugen und Geräten entwickelt. Diesem Programm wurde durch die politischen Gremien zugestimmt. Die Verwaltung sollte zu der Entwicklung des Programmes und insbesondere der Kosten regel-mäßig Bericht erstatten. Die Ausschreibung für die Leasing-Veträge erfolgte 2018/2019. Es wurden insgesamt 8 neue Fahrzeuge beschafft. Die Kostenvergleichsrechung sieht wie folgt aus:
Gesamtkosten Leasing (über 4 Jahre) 134.316,48 € = jährlich 33.579,12 €
Gesamtkosten Kauf (Abschreibung 8 Jahre) 289.857,82 € = jährlich 12,5 % AfA 36.232,23 €
monatliche Kosten Leasing = 2.798,26 €
monatliche Kosten Kauf= 3.019,35 €
Im Leasing inbegriffen sind die Kosten für Wartung und Reparaturen. Die Kosten für Versicherung und Betankung wurden nicht mit aufgenommen, da hier keine Unterschiede zwischen Leasing und Kauf zu erkennen sind. Eine Übersicht der geleasten Fahrzeuge ist in der Anlage beigefügt.
2.Fahrzeugkosten der Spezialfahrzeuge und Geräte
Leider können nicht alle Fahrzeuge und Geräte des Bauhofes geleast werden. Die Unterhaltungskosten für die übrigen Fahrzeuge und Geräte, für die kein Leasingvertrag besteht, betragen 18.326,85 €. Diese Fahrzeuge und Geräte sind nachfolgend aufgeführt:
3 Piaggios, 2 große und 3 kleine Anhänger, einen Radlader, eines Geräteträgers für den Winterdienst und Kehrarbeiten,1 großer und 2 kleine Schlepper, einen Großflächenmäher, einen Buschhacker, Winterdienstgeräte, Mähgeräte für die Schlepper und diverse Handmäher, einen Wegehobel sowie ein E-Fahrrad.
Die Fahrzeugkosten beinhalten TÜV-Gebühren, Wartung und Reparaturen.
3. Allgemeine Fahrzeugkosten
Für den Fuhrpark des Bauhofes wurden zusätzlich in 2019:
11.871,90 € für Versicherungen (KSA) ausgegeben.,
14.421 Liter Benzin/Diesel wurden verbraucht, damit wurden 91.267 Kilometer zurückgelegt und 12.319 Arbeitsstunden geleistet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend und abschließend zuständig ist gem. § 1a Nr. 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss
gez. Dieckmann
Fachbereichsleiter
Anlage/n:
Liste der Leasingfahrzeuge
Liste der aktuellen Bauhoffahrzeuge
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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