Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-025
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Sachverhalt:
Der Bundesfinanzhof hat dem EuGH die Rechtsfrage vorgelegt, ob ein bestimmtes Körperschaftssteuergesetz, welches den steuerlichen Querverbund für kommunale Eigengesellschaften regelt, gegen EU-Recht verstößt und eine rechtswidrige Beihilfe darstellt. Wir haben als detaillierte Erläuterung zwei Artikel zu diesem Thema beigefügt.
Stellungnahme der Stadtwerke
Sollte festgestellt werden, dass es sich um eine rechtswidrige Beihilfe handelt, besteht zugleich die Wahrscheinlichkeit, dass bisherige Steuervergünstigungen zurückgefordert werden können. Der für unser Unternehmen erwartete Rückerstattungsanspruch für die nicht festsetzungsverjährten Jahre 2016 bis 2019 beläuft sich einschließlich Zinsen auf 597 T€. Hiervon entfallen 257 T€ auf die Gewerbesteuer.
Wir sind gehalten, für dieses Risiko Rückstellungen zu bilden. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit, dass der EuGH die Praxis der Quersubventionierung als rechtswidrig einstuft, mit 60 % ein. Deshalb werden wir im Jahresabschluss 2019 eine Rückstellung in Höhe von 358 T€ einstellen. Auch im Jahresabschluss 2020 werden wir das Risiko in angemessener Höhe durch eine Steuerrückstellung berücksichtigen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Werkausschuss
Anlage/n:
Anlagen zur Erläuterung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 zum Querverbund (1000 KB) | ||||
2 | Anlage 2 zum Querverbund (1556 KB) |
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