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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-018  

Betreff: Eintrittsgeld für den Skulpturenpark
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Suderow, Birgit
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Entscheidung
30.01.2020 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Frau Weissenbacher, welche die Galerie Atelier III auf der Schlossinsel  betreibt, hat eine Kostenaufstellung für das Jahr 2020 vorgelegt.

Sie erläutert, dass ein Großteil der Kosten durch Eigenleistung, sowie durch den Einsatz ehrenamtlicher Helfer getragen wird, aber durch Zuschüsse und Spenden nicht annähernd zu decken sind. Eine weitere Möglichkeit Defizite auszugleichen sieht Frau Weissenbacher durch die Einnahme von Eintrittsgeldern für den Skulpturenpark. Die Besucherzahlen, Jugendliche und Kinder mit eingeschlossen, lagen in den letzten Jahren zwischen  ca. 4.000 und 6.000 Personen. Geplant ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 2 € für Erwachsene. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben weiterhin freien Eintritt.

Mit den anderen Betreibern der Schlossinsel wurde Rücksprache gehalten. Das Schlossgefängnis bleibt frei zugänglich, die Remise hat keine Bedenken und das Museum wird an diesem Wochenende auf Eintrittsgeld verzichten.

Bisher erhält die Galerie Atelier III  folgende Zuschüsse von der Stadt Barmstedt:

 

1. 6.000 € für diverse Auslagen der Veranstaltungen

2. 2.500 € für den Skulpturenpark

3. 500 € für die Länderwochen

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1c der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass Frau Weissenbacher für den Skulpturenpark ein Eintrittsgeld von 2 € nimmt und mit den Einnahmen auch die Defizite für ihre Ausstellungen und die Länderwochen ausgleicht.

 

b)Der Ausschuss spricht sich dafür aus,  dass Frau Weissenbacher für den Skulpturenpark ein Eintrittsgeld von 2 € nimmt und die Einnahmen vorrangig zur Deckung der Kosten des Skulpturenparks verwendet werden.

 

c) Der Ausschuss spricht sich gegen ein Eintrittsgeld aus.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:


Es entstehen keine weiteren finanziellen Auswirkungen.

 

 

gez. Lichy
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Antrag auf Einnahme von Eintrittsgeld für den Skulpturenpark

Kostenaufstellung Galerie Atelier III 2020

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Erhebung v. Eintrittsgeld Galerie (978 KB)      
Anlage 2 2 Kostenausstellung Skulpturenpark und Länderwochen Stand Januar 2020 (122 KB)      

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